Verbuchung von Zahlungen in Verbindung mit Liegenschafen

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[ geschlossen ] Verbuchung von Zahlungen in Verbindung mit Liegenschafen
Hallo Ihr,

ich hoffe ihr könnt mir helfen zu einen bestimmten Geschäftsvorfall, da ich die Buchhaltung gerade übernommen habe, ist es alles noch sehr kompiziert für mich.

Folgender Fall:

Die GmbH hat eine Liegenschaft gekauf mit zwei anderen privaten Eigentümer. GmbH hat einen Anteil zur Hälfte und die Beiden privaten Eigentümer jeweils zu 1/4.
Nun zahen die privaten Eigentümer auf das Geschäftskonto für die Mieteinnahmen einen Betrag für den Ausgleich des Kontos, da dieses im Minus war. Wie oder wohin verbuche ich diese Zahlung oder Einnahme oder Einlage oder.... :?
Bin total verwirrt.
Hallo Sanni,

versteh ich leider noch nicht ganz.
Wieso zahlen die anderen privaten Eigentümer Geld auf euer Geschäftskonto ? Was haben die genau damit zu tun ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

sie sind Miteigentümer und beteiligen sich an den Kosten. Sie beteiligen sich auch anteilig an den Kosten, wenn z. B. die Medien bedient werden müssen oder Reparturen auszuführen sind.
Sie haben halt jetzt anteilig Geld auf das Konto gezahlt, um dieses auszugleichen.
Also lautet die Rechnung allein auf euren Namen ?

Dann wäre mein Vorschlag das ihr die Rechnung einbucht als Aufwand und Vorsteuer zieht.
Und dann die Anteiligen Beträge als Rechnung + UST an die Mitbesitzer rausschickt.
Wenn ihr dann nichts extra dafür berechnet, habt ihr dann genau euren Anteil in der Buchhaltung.

Besser wäre es aber, die Rechnung gleich zu teilen, wenn das möglich wäre.
Weil solange das nur Aufwand und Ertrag ist, mag das ja noch gehen. Aber wenn du das z.B aktivieren müsstest
stell ich mir das schon schwieriger vor.

Aber das ist jetzt mal mein Vorschlag, vielleicht kann noch jemand was dazu sagen !


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Zusammen,

Maik´s Vorschlag kann man in der Buchhaltung durch die Konten Fdg. an Gesellschafter und Vbk. an Gesellschafter realisieren.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das alles klingt für mich nicht plausibel.

Es ist nur eine Einzahlung auf das Konto erfolgt, um dieses auszugleichen. Damit ist keine Steuer fällig. Es ist für die GmbH ja auch kein Aufwand im dem Sinne, sondern so eine Art von "Darlehen". Aber Darlehen auch nicht, da ja die Einzahler Eigentümer der Liegenschaft sind.
Fordg. oder Verb. gegen Gesellschafter kann es auch nicht sein, da die Eigentümer keine Gesellschafter der GmbH sind.
Noch mal zur Erläuterung: Es existiert eine GmbH mit diversen!!! Liegenschaften im Bestand. Bei einer dieser Liegernschaften sind noch zwei weitere Eigentümer je zu einem 1/4 beteiligt. Diese beiden Eigentümer zahlen auf das vorhandene Mietkonto (läuft auf die GmbH, durch die vielen Liegenschaften hat die GmbH jeweils ein dazugehörigen Mietkonto + ein Konto für die "Hauptgeschäftsfälle") einen Betrag ein, um dieses auszugleichen.
Wohin buche ich dieses? Das Sollkonto ist mir schon klar, nämlich Bank. Aber es ist doch kein Aufwand oder ein Ertrag?!
LG
Hallo Sanni,

Okay, es klang oben so, als ob die Eigentümer auch Gesellschafter wären.

Frage von Maik
Zitat
sroko quote:
Wieso zahlen die anderen privaten Eigentümer Geld auf euer Geschäftskonto ? Was haben die genau damit zu tun ?

Antwort von Dir
Zitat
Sanni quote:
sie sind Miteigentümer und beteiligen sich an den Kosten.
:wink:

Richtig, es sind keine Aufwendungen und auch keine Erträge. Es sind Verauslagungen die der GmbH, ich vermute mal kurzfr., erstattet werden, bzw die die GmbH den fremden Eigentümern auszahlt. Somit kannst du für die Eigentümer einen Kreditor anlegen und die anteiligen Kosten und Erträge dort gegenbuchen. Wenn keine Verrechnung mit Kosten und Erträgen stattfinden soll, könntest du danneben auch noch für jeden der fremden Eigentümer einen Debitor anlegen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich hoffe ich verstehe es jetzt richtig:

Ich soll die Einzahlung direkt auf ein Debitor oder Kreditor buchen!?
Also wie folgt: Einzahlung Person X Bank an Debitor
Verstehe ich das richtig?
Hallo Sanni,

wie folgt: die GmbH erhält eine Rechnung über 1000 Euro. (Anteil Gmbh 500, Eigent. A 250, Eigent. B 250)

Dann buchst du die Rechnung ein:
500 Euro Aufwand GmbH
250 Euro Debitor A
250 Euro Debitor B
........................................an Kreditor 1000 (Rechnungssteller)

GmbH zahlt Rechnung
Keditor (Rechnungssteller) 1000 an Bank 1000

Eigent. A zahlt seinen Anteil an die GmbH zurück
Bank 250 an Debitor A 250

Eigent. B zahlt zurück
Bank 250 an Debitor B 250

Alles ist ausgeglichen und du hast immer einen Überblick wer noch was bezahlen muss bzw wer noch was ausgezahlt bekommt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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