EÜR-Formular

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EÜR-Formular, EÜR 2011 - Formular
Liebe Gemeinde smile:wink1:

ich weiß, ich bin früh dran, aber ich mache mir Gedanken über die EÜR 2011 smile:o
In meinem Kopf schwirrt die Annahme, dass jeder EÜRler nun das amtliche Formular nutzen muss, um seine Einnahmen und Ausgaben zu deklarieren.

Nun habe ich ich aber gelesen, dass Gewinne unter 17.500 € auch mit einer Kurzzusammenstellung - ohne Formular - auskommen. Gilt das noch?

Gibt es dazu einen Paragrafen oder eine Richtlinie? Mir wäre es natürlich lieber, nur einen Ausdruck ans Finanzamt zu schicken smile:green:

Vielen Dank für eure Bemühungen!

LG,
Neele
Bearbeitet: Neele - 01.02.2012 10:35:04
Viele Grüße
Neele :-)
Soweit ich weiß, war das ein Urteil gegen das aber von Seiten des Finanzamtes 2009 Revision eingelegt wurde.

Versuchen mit dem Vermerk vielleicht auf das Urteil kannst du es ja, ob die Revision schon entschieden wurde inzwischen weiß ich leider nicht.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Das Steuerrecht ist doch sehr undurchsichtig... Man man man.

Die Suchmaschine hatte auch keine wirkliche Antwort, tendiert jedoch zur formlosen Versendung.

Aber da ja alles online abgeschickt werden soll, kann ich auch gleich das EÜR Formular benutzen. Ehrlich gesagt müsste ich in meiner "Buchhaltung" eh mal wieder aufräumen. Da ich meine Buchhaltungssoftware verbannt habe, mach ich alles mit good old Excel.

Mir ist nämlich letztes Jahr schon aufgefallen, dass Elster online auch ganz toll durch das Formular führen kann. Dauert nur länger als ein schneller Ausdruck der Einnahmen und Ausgaben smile:|

Trotzdem danke für deine Antwort, Maik smile:wink1:

LG,
Neele (ja, ich habe endlich meinen Namen geändert smile:{} )
Viele Grüße
Neele :-)
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