Guten Tag! In der Beschreibung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht geschrieben, dass man wählen kann, ob die Vorsteuer nur bei bezahlten Eingangsrechnungen in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt wird oder bereits bei Rechnungseingang. Nun habe ich gehört, dass nach irgend welchen Gesetzen, die Pflicht besteht, die die Vorsteuer immer im Jahr der Leistungserbringung geltend zu machen unabhängig davon, ob die Rechnung bezahlt ist oder nicht. Weis hier jemand etwas genaueres?
Auch arbeite ich mit einem Buchhaltungsprogramm, welches bei der EÜR die Kosten berücksichtigt, obwohl die Eingangsrechnung an ein Kreditorenkonto gebucht wurde und nocht nicht bezahlt wurde. Wie ist dieses erklärbar?
Vielen Dank für Antworten.
Auch arbeite ich mit einem Buchhaltungsprogramm, welches bei der EÜR die Kosten berücksichtigt, obwohl die Eingangsrechnung an ein Kreditorenkonto gebucht wurde und nocht nicht bezahlt wurde. Wie ist dieses erklärbar?
Vielen Dank für Antworten.


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