Ich arbeite mit einem Handelsvertreter zusammen. Diesem würde ich nun für seine Leistungen eine "umgekehrte Rechnung" schreiben wollen, da er das so gewohnt ist und nicht selbst Rechnungen ausstellen will 8)
Ich: Kleinunternehmer mit USt-Befreiung.
Handelsvertreter: USt-pflichtig
Mein Denken: Würde er eine "normale" Rechnung stellen, muss er ja USt. ausweisen.
Also muss ich doch auf meiner "umgekehrten" Rechnung auch ganz normal in Provisionsbetrag netto und brutto gliedern.
Weil normalerweise heißt es bei mir ja: Finger weg von der USt. Aber in diesem Falle darf ich das, oder?
Zweite Frage wäre dann:
Wenn das alles so in Ordnung ist: Die umgekehrte Rechnung ist ja eine Gutschrift an den Handelsvertreter. Wie zum Henker buche ich das dann in meiner EÜR?
(Da lobe ich mir einfache Rechnungen...)