Umgekehrte Rechnung

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Umgekehrte Rechnung
smile:wink1: mal wieder...

Ich arbeite mit einem Handelsvertreter zusammen. Diesem würde ich nun für seine Leistungen eine "umgekehrte Rechnung" schreiben wollen, da er das so gewohnt ist und nicht selbst Rechnungen ausstellen will smile8)

Ich: Kleinunternehmer mit USt-Befreiung.
Handelsvertreter: USt-pflichtig

Mein Denken: Würde er eine "normale" Rechnung stellen, muss er ja USt. ausweisen.
Also muss ich doch auf meiner "umgekehrten" Rechnung auch ganz normal in Provisionsbetrag netto und brutto gliedern.

Weil normalerweise heißt es bei mir ja: Finger weg von der USt. Aber in diesem Falle darf ich das, oder?

Zweite Frage wäre dann:
Wenn das alles so in Ordnung ist: Die umgekehrte Rechnung ist ja eine Gutschrift an den Handelsvertreter. Wie zum Henker buche ich das dann in meiner EÜR?

(Da lobe ich mir einfache Rechnungen...)
Hallo,

wenn ich den Fall richtig verstanden habe sollst du aus Sicht des Vertreters die Rechnung schreiben,ja?

Dann natürlich mit UST-Ausweis, da dieser die ja abführen muss. Und du buchst dann aber ohne Vorsteuer, da du diese ja auch nicht geltend machen darfst.

MfG

T.Brast
MfG

T.Brast
Grob gesagt: Ja, aus der Sicht des Vertreters.

Aber als Absender (Leistungsempfänger) steht meine Firma, als Empfänger dieser Gutschrift der Vertreter.

Weiterhin wird angegeben:

"Diese Abrechnung ist gem. §14 IV UStG Ihre Rechnung an uns."


Passt das dann so?
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