beruflich knabbere ich gerade an einem (oder zwei) Abmahnung-Fällen und da ich nicht aus der Buchhaltung komme benötige ich ein bisschen Hilfe.
In einem großen Unternehmen wurde nach monaten eine Differenz in der Barkasse festgestellt. Der Mitarbeiter der die Kasse führt wurde jetzt abgemahnt weil die Differenz (die mittlerweile gefunden wurde) bereits im April diesen Jahres zu finden war und so hätte auffallen müssen. Die Barkasse befindet sich nicht in der Buchhaltung des Unternehmens. Diese sitzen extern.
Die Differenz war auf eine Baraueinzahlung zurück zu führen. Im April diesen Jahres wurde ein Kopie eines Barschecks im Kassenbuch verbucht. Wie sich jetzt herausstellte wurde dieser Scheck aber niemals eingelöst und schlummerte im Original noch in der Abteilung. Das bedeutet der buchhalterische Bestand der Kasse war zu hoch. Glücklicherweise fehlt kein Geld.
Jedoch frage ich mich nun ob die Mitarbeiter in der Buchhaltung nicht auch eine Mitschuld trifft dass dies bisher nicht aufgefallen ist. Es müsste doch so sein, dass der Betrag des Schecks gebucht wurde und es hätte zeitgleich eine Buchung auf dem Kontoauszug stattfinden müssen. Da dies aber nicht der Fall war "fehlte" ja auch im System dieser Betrag, oder nicht?
Wie muss denn eine Buchhaltung beim Monatsabschluss verfahren mit solchen Differenzen. Um die Denkweise der Buchhaltung nachzuvollziehen würde ich jetzt sagen, sie sind davon ausgegangen dass der Scheck später eingelöst wurde, aber ist das buchhalterisch so korrekt?! Oder kann dies durch verschiedene Buchhungen auf dem Konto "Bank" nicht auffallen.
Leider habe ich lediglich Schulwissen bzgl. Rechnungswesen und das liegt schon diverse Jahre zuück. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass dies doch nicht über ein halbes Jahr unbemerkt bleiben kann?
Ich hoffe auf Euer Fachwissen!
Viele Grüße
Lorelay