Differenz Monatelang

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[ geschlossen ] Differenz Monatelang
Hallo Ihr schlauen Füchse :-)

beruflich knabbere ich gerade an einem (oder zwei) Abmahnung-Fällen und da ich nicht aus der Buchhaltung komme benötige ich ein bisschen Hilfe.
In einem großen Unternehmen wurde nach monaten eine Differenz in der Barkasse festgestellt. Der Mitarbeiter der die Kasse führt wurde jetzt abgemahnt weil die Differenz  (die mittlerweile gefunden wurde) bereits im April diesen Jahres zu finden war und so hätte auffallen müssen. Die Barkasse befindet sich nicht in der Buchhaltung des Unternehmens. Diese sitzen extern.
Die Differenz war auf eine Baraueinzahlung zurück zu führen. Im April diesen Jahres wurde ein Kopie eines Barschecks im Kassenbuch verbucht. Wie sich jetzt herausstellte wurde dieser Scheck aber niemals eingelöst und schlummerte im Original noch in der Abteilung. Das bedeutet der buchhalterische Bestand der Kasse war zu hoch. Glücklicherweise fehlt kein Geld.
Jedoch frage ich mich nun ob die Mitarbeiter in der Buchhaltung nicht auch eine Mitschuld trifft dass dies bisher nicht aufgefallen ist. Es müsste doch so sein, dass der Betrag des Schecks gebucht wurde und es hätte zeitgleich eine Buchung auf dem Kontoauszug stattfinden müssen. Da dies aber nicht der Fall war "fehlte" ja auch im System dieser Betrag, oder nicht?
Wie muss denn eine Buchhaltung beim Monatsabschluss verfahren mit solchen Differenzen. Um die Denkweise der Buchhaltung nachzuvollziehen würde ich jetzt sagen, sie sind davon ausgegangen dass der Scheck später eingelöst wurde, aber ist das buchhalterisch so korrekt?! Oder kann dies durch verschiedene Buchhungen auf dem Konto "Bank" nicht auffallen.
Leider habe ich lediglich Schulwissen bzgl. Rechnungswesen und das liegt schon diverse Jahre zuück. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass dies doch nicht über ein halbes Jahr unbemerkt bleiben kann?

Ich hoffe auf Euer Fachwissen!

Viele Grüße
Lorelay
Hm,


Ich würd mich dann mal folgendes Fragen ?

1. Wenn der Scheck in der Abteilung "schlummert" wer hätte den denn damals zur Bank bringen und
   einlösen sollen ? Wie kommt der Scheck in "irgendeine" Abteilung /Ablage?

2. Für was ist denn der Barscheck abgegeben worden ? Für ein Geschäft für das bereits in der Buchhaltung eine Forderung eingebucht war ?


3. (bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege)
Deine Aussage das der Kassenbestand nicht stimmt, dürfte auch insofern falsch sein, dass du sagst das kein Geld fehlt  :?:  Weil imho Schecks gesondert erfasst werden müssten und nicht als Bargeld.
Weil es schon unlogisch ist, da der Originalscheck ja gar nicht in der Kasse liegt und irgendwo rumschwirrt um zur Bank gebracht zu werden und dort erst als Bargeld ausgezahlt wird.
Was man ja dann auch nicht in die Kasse einzahlen muss sondern auch  z.B aufs Bankkonto
Somit müsste ja der Bargeldkassenbestand immer gestimmt haben, da ja sonst kein Geld gefehlt hat !? Und Schuld hätte für mich eher siehe "Nr. 1." und da der Bankscheck vom Kassenverantwortlichen eingetragen wurde, hatt wahrscheinlich auch die Buchhaltung irgendetwas falsch gemacht, wenn ein Scheck solange offen steht ? Der muss doch eigentlich  innerhalb von 8 Tagen eingelöst werden.

Ich versteh nicht so recht , wenn das ein "großes" Unternehmen ist wird doch wohl genügend Fachpersonal vorhanden sein um zu schauen für was das Geld gezahlt wurde und wer für was verantwortlich ist ?

Gruß

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Zusammen,

bei einer Kasse werden meistens Erlöse erfasst, die duch unterschiedl. Zahlungsmethoden beglichen werden können (EC-Karten, Schecks, natürl. auch Bar :mrgreen: , usw.).

Die Kassen erfassen alles als Einnahmen und stellen dann normalerweise noch dar, was davon per Scheck, EC usw. bezahlt worden ist. In der Buchaltung wird dann wie folgt gebucht:

Einnahmen (gesamt): Kasse an Erlöse

Summen die nicht bar erfolgten: Geldtransit an Kasse

Somit stimmt die Kasse und ein Scheck liegt nun im Transferkonto von wo aus er bei Eingang bei der Bank wieder mit Bank an Geldtransit ausgebucht wird. Diese´s Konto stimme ich eigentl. monatl. ab und wäre auch empfehlenswert, dies scheint hier aber nicht stattgefunden zu haben, so das die Differenz erst später auffiel. Die Abmahnung bezieht sich hier auch sicher nicht auf einen mögl. Betrug, sonder es gibt sicher eine Anweisung bezgl. der Behandlung von Scheck´s, damit sie ihre Gültigkeit nicht verlieren und das UN sein Geld erhält.
Sollte der Arbeitnehmer sowas mal unterschrieben haben, wird er wohl die Abmahnung gegen sich gelten lassen müssen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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