ich tue mich gerade etwas schwer beim Verständnis von Trinkgeldern bzw. der korrketen Verteilung von Bewirtungskosten.
Hier zu noch dieser alte
Zum eigentlichen Problem:
Es ist mir bekannt, dass man 70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehen kann. Man darf auch 100% Vorsteuer ziehen von den 100% Bewirtungskosten.
Was ist aber mit bar gezahlten Trinkgeld direkt an die Bedienung. Auf der normalen Rechnung ist das nicht erfasst. Nun habe ich gelesen, auch in den obengenannten Thema, dass die Bedienung dies nachtragen kann auf der Rechnung. Gehe ich dann davon richtig aus, dass Trinkgelder keine Umsatzsteuer enthalten? Und somit für diesen Anteil keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
Gilt ähnliches für die Garderobe auch? Leider habe ich bisher noch keinen Beleg gesehen, an dem die Garderobengebühr ausgewiesen ist. Gibt es denn sowas? Wie verhält es sich dabei mit der Vorsteuer bzw. mit dem korrekten Umsatzsteuerausweis für den Gastwirt?
Ich hoffe, dass ihr mir dies bitte erklären bzw. erläutern könntet.
Gruß Reaper (auch Moderatoren wissen nicht alles )