Aktivierung selbst erstellter materieller Güter

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Aktivierung selbst erstellter materieller Güter, Aktivierung AHK Herstellungskosten
Ich habe eine Frage zur Aktivierung selbst erstellter Anlagen.

Nehmen wir einen Stromanbieter als Beispiel (ich hab mir jetzt das Beispiel mal selbst so ausgedacht):
Ein Stromunternehmen versorgt Kunden und verlegt Leitungen bis in die Häuser der Kunden. Diese Anlagen (also die Stromleitungen) sind zur längerfristigen Versorgung der Kunden gedacht und bleiben im Eigentum des Stromunternehmens.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Stromanbieter die Herstellungskosten aktivieren?
Wird dabei unterschieden, ob er die Kabel/Verstärker (o.ä.) von dem Unternehmen neu gekauft wurden oder ob diese Kabel/Geräte im Unternehmen schon vorhanden waren (und genutzt wurden) und nun mit Arbeitsaufwand neu verlegt werden?
Hallo,

nein das ist egal ob die neu gekauft wurden oder z.b.1 Jahr auf Lager liegen. Also unabhängig von der sonstigen rechtlichen Sachen die ein Stromanbieter evtl beachten muss etc.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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