Ich habe eine Frage zur Aktivierung selbst erstellter Anlagen.
Nehmen wir einen Stromanbieter als Beispiel (ich hab mir jetzt das Beispiel mal selbst so ausgedacht):
Ein Stromunternehmen versorgt Kunden und verlegt Leitungen bis in die Häuser der Kunden. Diese Anlagen (also die Stromleitungen) sind zur längerfristigen Versorgung der Kunden gedacht und bleiben im Eigentum des Stromunternehmens.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Stromanbieter die Herstellungskosten aktivieren?
Wird dabei unterschieden, ob er die Kabel/Verstärker (o.ä.) von dem Unternehmen neu gekauft wurden oder ob diese Kabel/Geräte im Unternehmen schon vorhanden waren (und genutzt wurden) und nun mit Arbeitsaufwand neu verlegt werden?
Nehmen wir einen Stromanbieter als Beispiel (ich hab mir jetzt das Beispiel mal selbst so ausgedacht):
Ein Stromunternehmen versorgt Kunden und verlegt Leitungen bis in die Häuser der Kunden. Diese Anlagen (also die Stromleitungen) sind zur längerfristigen Versorgung der Kunden gedacht und bleiben im Eigentum des Stromunternehmens.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Stromanbieter die Herstellungskosten aktivieren?
Wird dabei unterschieden, ob er die Kabel/Verstärker (o.ä.) von dem Unternehmen neu gekauft wurden oder ob diese Kabel/Geräte im Unternehmen schon vorhanden waren (und genutzt wurden) und nun mit Arbeitsaufwand neu verlegt werden?

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