Die neue USt-Regelung ab 2010 für Finanzvermittler

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Die neue USt-Regelung ab 2010 für Finanzvermittler
Hallo zusammen,

wer kennt sich aus mit der neue Umsatzsteuer Regelung ab 2010 für Finanzvermittler? Ich hab es so verstanden - die Provisionsdeffirenz, was man von eigenen Mitarbeiter kriegt, muss jetzt versteuer werden (nur unter bestimmte Voraussetzungen nicht). Was ist dann mit Vorsteuer :?:  :?:  :?:

Für verständliche Erklährung werde ich sehr dankbar.

LG
NE
Hallo Nadja,

ich habe mal für dich ein bischen nachgeschaut....

Ich hab folgendes Herauslesen können:

Auch die Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbständigen Vermittlern
kann zur berufstypischen Tätigkeit eines Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters
oder Versicherungsmaklers gemäß § 4 Nr. 11 UStG oder zu Vermittlungsleistungen der in § 4
Nr. 8 UStG bezeichneten Art gehören.
Dies setzt aber voraus, dass der Unternehmer, der die
Leistungen der Betreuung, Überwachung oder Schulung übernimmt, durch Prüfung eines jeden
Vertragsangebots mittelbar auf eine der Vertragsparteien einwirken kann. Dabei ist auf die Möglichkeit
abzustellen, eine solche Prüfung im Einzelfall durchzuführen.


Also das heißt für mich das der Vermittler der die Provisionionsdifferenz bekommt, also der Vorgesetzte nicht UST-pflichtig ist wenn er "mittelbar auf einer der Vertragsparteien einwirken kann".

Kann er nicht mittelbar oder unmittelbar einwirken ist es auch keine beruftypische Tätigkeit  nach §4 Nr. 11 USTG und somit UST pflichtig.

Aber

"Wer lediglich einen Teil der mit einem zu vermittelnden Vertragsverhältnis verbundenen Sacharbeit
übernimmt oder lediglich einem anderen Unternehmer Vermittler zuführt und diese betreut,
erbringt insoweit keine steuerfreie Vermittlungsleistung.
"

Nun dies einfach mal so als Buchhalterin zu bestimmen ist schwierig/unmöglich.
Deshalb sollte schon der Finanzvermittler selbst klären was er jetzt genau macht. Auch unter evtl Zuhilfenahme eines Steuerberaters etc.

Beim Abzug der Vorsteuer ist bei Ausführung von stuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen folgendes zu beachten: (grob gesagt)

Verwendet der Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten oder eingeführten Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausschließen, hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen

Die Aufteilung der Vorsteuern ist nach § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Vorsteuern ausschließlich nach ihrer wirtschaftlichen Zuordnung aufzuteilen sind

Dann zur Möglichkeit dies prozentual zu machen nach Anteile der Umsätze im Jahr:

"Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.

Ich hoffe das hilft dir etwas

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo zusammen,

ich spreche das Thema noch mal an. Ich weiß, dass zwischen des Jahres so ein Fall kommen kann, dass die Umsätze versteuer werden müssen. Wie verbuche ich dann jetzt Januar? Mit Vorsteuer oder nicht? Wenn ich es später alles nachbuchen muss, dann habe ich doppelte Arbeit :idea: . Aber im Januar sind ja keine Umsatzsteuerpflichtige umsätze geschrieben wurde :!:

Vielen Danke im Voraus
Nadja
Hallo Nadja,  

solange keine USTpflichtigen Umsätze entstehen, brauchst du auch nichts dazu buchen.

Schwierig wird es die oben genannte Direkte Zuordnung zu treffen. Im Beruf eines Versicherungsverkäufers, kann ich mir nicht so recht vorstellen wie da der z. B Laptop da zugeordnet werden soll.  :?:

Daher würde ich auf die o.g prozentuale Verteilung zurückgreifen. Diese kann man sich spätestens am Jahresende ausrechnen.

Du musst die UST nur Jährlich abgeben, wenn UST - Vorsteuer = Zahllast kleiner als 1000,- Euro ist.

LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

aber wie mache ich es praktisch? Ich gebe im Programm Umstatzsteuerfreie Unternehmen, buche alle Rechnungen. Am Jahresende weiß ich, dass z.B. 800,-€ Ust fällig ist. Die Firma ist schon ohne Ust und ohne Vorsteuer gebucht. Muss ich dann manuel von allen Rechnungen 19% ausrechnen und prozentual von 800,- abziehen? Ich weiß es gar nicht, wie ich es dokumentieren und nach GoB machen soll? Haben Sie ein Tipp.
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