ich habe von einem Mitarbeiter eine Krankmeldung erhalten, welche von Mittwoch bis Sonntag ausgestellt ist.
Ich darf doch aber nur die Umlage 1 zurückerstatten für die Tage, wo der Mitarbeiter normalerweise gearbeitet hätte oder?
Vielen Dank vorab.
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18.10.2010 11:18:25
Hallo zusammen,
ich habe von einem Mitarbeiter eine Krankmeldung erhalten, welche von Mittwoch bis Sonntag ausgestellt ist. Ich darf doch aber nur die Umlage 1 zurückerstatten für die Tage, wo der Mitarbeiter normalerweise gearbeitet hätte oder? Vielen Dank vorab. |
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18.10.2010 16:15:42
Hallo Küstenjunge,
du kannst das auf 2 Wegen lösen. Entweder du teilst durch 30 Tage und nimmst den Betrag mal die Krankheitstage oder wie ich es machen würde du teilst durch die möglichen Arbeitstage in dem Monat und nimmst den Betrag mal die ausgefallenen Arbeitstage. Die zweite Variante ist in den meisten Fällen die günstigste Variante für den AG. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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19.10.2010 11:29:38
Laut der AOK kann ich auch nur die U1 für die Tage erstattet bekommen, wo der Mitarbeiter auch gearbeitet hätte.
Die Entgeltfortzahlung für das Wochenende, trage ich somit alleine. |
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19.10.2010 11:36:33
Hallo
nichts anderes hat Ansimi oben erklärt. Die Frage für die ist eigentlich nur was sind in eurem Tätigkeitsbereich Arbeitstage. Es gibt z.B. in der Gastronomie oder Krankenhäuser etc. die Arbeitstage bis einschließlich Sonntag. Obwohl der Begriff Arbeitstage eigentlich Mo - Fr bedeutet. Da der Arzt die Krankmeldung aber auch über Sa und So ausgestellt hat, liegt die Frage nahe, in welchem Tätigkeitsbereich ihr euch befindet und ob dort die Arbeit für Sa und So evtl. zum normalen Alltag gehört. LG Momo
Bearbeitet:
Momo - 19.10.2010 11:37:01
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19.10.2010 12:05:22
Hallo Momo,
wir arbeiten nur von Montag bis Freitag. Also bekomme ich auch nur wiedererstattet die Tage Mittwoch bis Freitag. Danke für eure Hilfe. |
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22.10.2010 11:49:38
Hallo zusammen.
also laut meiner Kollegin rechne ich das sozialpflichtige Gehalt / 30 * Kranktage. Es ist egal auch wenn der Arbeitnehmer am Wochende krankgeschrieben ist und nicht arbeitet. So ganz verstehe ich das aber nicht. Es sind alles Festgehälter, kein Stundenlohn oder so. |
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22.10.2010 14:19:31
Hallo Küstenjunge,
dieselbe Frage hast Du doch schon mal im Juli gestellt, zu der mE alles gesagt wurde und die geklärt sein müsste: Entweder Du teilst das Gehalt durch 30, dann müssen in den Muliplikator auch die Samstage und Sontage einfließen. Oder teilst durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage des Monats und lässt im Mutiplikator die Samstage und Sonntage weg. Beides zu mischen führt garantiert zu rechtlich falschen Ergebnissen. Wo ist denn noch Dein Problem? Gruß Gustav |
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22.10.2010 21:54:40
Habe kein Problem.
Man kann ja mal nachfragen oder? Finde es nur lustig das es keine klare gesetzliche Regelung für die Erstattung der U1 macht. Danke für deine Hilfe Gustav. |
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24.10.2010 19:06:31
Sorry, ich wollte Dich nicht zurechtweisen.
Dass der Gesetzgeber die konkrete Berechnung der U1 nicht geregelt hat, wundert mich nicht. Schließlich gibt es zig Lohnmodelle. Monats-, Stunden- und Akkordlohn dazu Provisionen. Da ein allgemeingültiges Rechenmodell aufzustellen, ohne sich dem Vorwurf der Überregulierung auszusetzen, ist wohl kaum möglich. Gruß Gustav |
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