Hallo Ponschie,
ich versuch mal aus meiner Sicht :roll: einen Denkansatz:
Dein Chef hat zb im Geschäft XY diesen 44,99 Artikel gekauft.
Also ist ja dieser Artikel bei euch damals gebucht worden (irgendwo direkt im Aufwand)
Da die CD-Rohlinge und der USB-Stick ja auch Kleinkram ist der direkt im Aufwand landet und kein Anlagevermögen :lol: ist ja der Aufwand schon damals 44,99 gebucht worden (aber den Artikelgibts ja jetzt nicht mehr in der Firma da dein Chef den zurückgebracht hat)
Also würde ich jetzt z.B Kasse an sontige Erträge/Gutschriften 2,01 € (o.ä.) buchen
Damit hättest du dann den korrekten Aufwand von 42,98 in der GuV.
Vielleicht hilft dir das irgendwie
Bedingung ist natürlich, dass der 44,99 Artikel bei euch in der Firma gebucht wurde und nicht irgendwie privat gekauft wurde.
PS: natürlich die Vorsteuer noch berücksichtigen/korrigieren bei der Gutschrift 2,01 €, die ist ja damls (44,99 Brutto?) davon bestimmt gezogen worden.
Lg
Sroko