muss man Kleinunternehmerregelung beantragen? Wenn ja wie geht es uns wo?
Danke
Naet
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01.11.2010 12:23:28
Hallo zusammen,
muss man Kleinunternehmerregelung beantragen? Wenn ja wie geht es uns wo? Danke Naet |
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01.11.2010 12:41:27
Hallo naet,
nein, ein besonderes Antragsverfahren ist nicht vorgesehen. Einfach im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt das entsprechende Feld ankreuzen, in den Rechnungen keine USt ausweisen (Hinweis auf Kleinunternehmerregelung nicht vergessen) und in der Umsatzsteuerjahreserklärung auf der ersten Seite die beiden betreffenden Zeilen ausfüllen. Fertig. Gruß Gustav |
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01.11.2010 18:42:12
Hallo noch mal,
also es ist so. der Unternehmen besteht schon lange, aber es waren nur UStfrei Umsätze nach §4 UStG. In diesem Jahr kommen UmStpflichtige Umsätze dazu und der, bei wem wir Rechnung ohne USt nach Kleinunternehmerregelung abgeben, brauch irgend eine Bestätigung oder Nachweiß oder was weiß ich was??? Wie sieht es dann aus?? Danke LG Naet |
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01.11.2010 19:26:06
Hallo naet,
dann entfällt lediglich der erste Schritt mit dem Fragebogen. Eine Bescheinigung des Finanzamts, dass man Kleinunternehmer ist, gibt es meines Wissens nach nicht. Warum auch? Wenn Ihr keine Steuer ausweist, kann der Leistungsempfänger keine Probleme beim Vorsteuerabzug bekommen. Schließlich macht er ja keinen geltend. In der Rechnung weist Ihr einfach auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hin. Alles andere geht ihn nichts an. Aber Vorsicht, auch bestimmte steuerfreie Umsätze zählen zum Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 UStG. Gruß Gustav |
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01.11.2010 20:23:50
Ich überlege jetzt gerade, was ist eigentlich günstiger? Wenn wir jetzt nach Kleinunternehmerregelung Rechnung schreiben, sind wir dann für die nächste 5 Jahre gebunden. Stimmt es noch? Und wenn wir jetze UmSt ausweisen, können wir Vorsteuer ziehen, aber wie trennen wir umsatzsteuerfreien Geschäft von UStpflichtigen??? Z.B. bei Leasing, wie viel Vorsteuer kann man ziehen??? Oder wie funktioniet es überhaupt? Hauptgeschäft war UStfrei, und jetzt komt ein Geschäft zustande, der Ustpflichtig ist, und ich glaube es kommt bestimmt noch mehrmals.
Wir verbuche ich dann die Rechnungen, volle Vorsteuer oder wie? Danke LG Naet |
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01.11.2010 21:10:15
Hallo naet,
deine Angaben reichen nicht um Dir wirklich rechtssicher eine Antwort geben zu können. Um hier nicht in eine Ust.-Falle zu tappen würd ich Dir wirklich empfehlen vor Ort einen Steuerberater deines Vertrauens aufzusuchen, der bei den Entscheidungen wir das Ganze genau abgewickelt werden muss, bei Seite steht. Bei Beratungsfehlern müsste er auch haften. Bei manchen Unternehmungen kann man Ust.freie und auch Ust.-Pflichtige Umsätze innerhalb eines Gewerbes problemlos unterhalten, bei anderen Konstelationen ist es unabdingbar das man diese Gewerke strikt von einander trennt, damit nicht auf einmal Ust-freie Leistungen Ust.-Pflichtig werden. Wie gesagt das sollte einer entscheiden der dir gegenübersitzt und auch mal einsicht in euer Vorhaben nehmen kann. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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