Lohnsteuer Liquiditätsprobleme

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Lohnsteuer Liquiditätsprobleme
Hallo zusammen,

falls ich aufgrund von Liquiditätsproblemen die Lohnsteuer nicht abführen kann, besteht ja die Möglichkeit dass ich meinen Mitarbeitern einen gekürzten Lohn auszahle und mit dem verbliebenen Geld die Lohnsteuer zur Zahlung anweisen kann.

Ist dieses Pflicht oder eine Kann-Bestimmung?
Nun, du kannst dies in Ouoten machen. 70% Mitarbeiter und 70% für die Lohnsteuer. Nicht erlaubt ist die Lohnster nicht abzuführen um die MA zu bezahlen.

Wenn deine MA dein Vorgehen mitmachen, ist das dem FA natürlich mehr als recht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hey Andreas,

also wenn ich meinen Mitarbeiter nur 70% auszahle, kann ich auch nur 70% Lohnsteuer abführen. Das heisst die restlichen 30% Lohnsteuer führe ich dann ab, wenn ich auch das restliche Gehalt auszahle.

Verstehe ich das so richtig?
So wäre der richtige weg, wenn es Probleme gibt. Frag mich nun aber nicht nach dem § in der AO das wär wohl eher was für Gustav oder BiBu, ich bin mit der AO eher auf Kriegsfuss.

Sowas ist allerdings kein Freifahrtschein lfd. nur Anteilig zu zahlen. Es sichert aber ab, das man im Falle einer Insolvenz und dabei denke ich vor allem an Kapitalgesellschaften, sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, was dann eine persönl. Haftung nach sich ziehen würde.  ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo allerseits,

das Lohnsteuerrecht zwingt niemanden, den tariflich oder vertraglich vereinbarten Lohn zu zahlen. Der AG muss prüfen, welche Geldmenge er zur Verfügung hat und muss damit alle Gläubiger (AN als Lohnempfänger, FA für die Lohnsteuer und SoZV für die SV-Beiträge) gleichmäßig befriedigen. Bei Liquiditätsproblemen kann er u.U. die Lohnzahlungen kürzen, was zur einer geringeren LoSt- und SV-Belastung führt. Ärger dürfte es in diesem Fall nur mit den AN geben.

Auf keinen Fall darf er einzelne Gläubiger bevorzugen. Zahlt der AG vollen Lohn aus, führt aber nur vermindert LoSt oder SV-Beiträge ab, macht er sich strafbar und setzt sich dem Risiko der Haftung aus.

Gruß
Gustav
Danke Gustav.
Noch eine Frage, Gustav,
ist es aber nicht so, dass die SV-Beiträge (AG-Anteil) in voller Höhe gezahlt werden müssen, auch wenn die AN unter Verstoß gegen bestehende Tarifverträge gekürzten Lohn erhalten?
Ich kann mich dunkel an ein Urteil erinnern
Gabi
Hallo Gabi,

hab' ich zwar noch nie davon gehört; will und kann es aber auch nicht ausschließen. Hast Du ein Aktenzeichen o.ä. bei der Hand?

"Gleichmäßige Befriedigung" würde dann in diesem Fall volle SV-Beiträge und gekürzte Steuer bedeuten. Lohnsteuer wird auf jeden Fall nicht in voller Höhe fällig.

Gruß
Gustav
Hallo, Gustav,
im Sozialversicherungsrecht herrscht das Entstehungsprinzip. Beiträge sind Pflicht mit der Entstehung des Vergütungsanspruchs, nicht mit dessen Geltend (oder eben -nicht-) machung.
Aber wenn AN freiwillig verzichten, greift das nicht, hoffe ich(!).
Ich habe davon keine Ahnung. Ich habe das nur gelesen im Zusammenhang mit im Nachhinein ungültigen, weil von tarifunfähigen Einzelgewerkschaften abgeschlossenen Verträgen und wollte mal Eure Erfahrungen hören.
Gabi
Habs gefunden:
Az: B 12 KR 7/03 R
Gabi
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