Margen-/Tantiemenauszahlung - wie realisieren?

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Margen-/Tantiemenauszahlung - wie realisieren?, Auszahlung von Margen bzw. Tantiemen auch an Privatperson
Hallo zusammen,

habe bei der Buchhaltung ein Problem, bin auf der Suche nach einer Lösung über dieses Forum gestolpert und nun formuliere ich hier mal meinen ersten Beitrag:

Wir, ein kleiner Eigenverlag (GbR, zwei Personen, Betriebsvermögensvergleich) haben gemeinsam mit zwei weiteren Personen (Texter, Grafiker) ein neues Buch erstellt. Die beiden Personen sind nicht Teil der GbR oder hier angestellt.

Die "Bezahlung" der beiden Helfer (Texter und Grafiker) wurde vorab so vereinbart, das diese einen prozentualen Anteil an den Buchverkäufen erhalten, quartalsweise auszahlbar.

Der Texter ist selbstständig, also angemeldetes Gewerbe.
Der Grafiker ist Angestellter, also für uns eine Privatperson.

Die Auszahlung der Tantiemen soll durch uns (GbR) über eine (Abrechnungs-)Gutschrift erfolgen.

1. Wie macht man dies am besten, besonders in Bezug auf die verschiedenen Situationen der Empfänger (Gewerbe / Privat)?
2. Ist die USt in beiden Fällen auszuweisen? Oder nur beim gerwerblichen Empfänger?
3. Wie verbucht man so eine Gutschrift? Genau so wie eine Eingangsrechnung?

Viele Grüsse aus Stuttgart,
Joe
Hallo,

meiner Meinung nach so:

1. am besten immer auf die individuelle Situation des Empfängers abstellen
2. in Bezug auch auf 1. nein, je nachdem ob Kleinunternehmer § 19, "Privatperson", UST-pflichtig
Es ist ja quasi so, als wenn du eine Rechnung von denen bekommst, die würde dann auch ggf mit oder ohne Umsatzsteuer sein.

3. Wenn du immer Vorsteuer ziehen würdest, aber der Empfänger diese dann weil Privatperson oder §19 etc.
nicht abführen würde, hättest du wohl ein Problem, siehe auch 2. Somit würdest du ja ein Teil der Vergütung vom Staat holen.

Ansonsten würde ich ein passendes nehmen oder ggf ein eigenes Konto anlegen und es buchen wie eine Eingangrechnung.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo Maik,

super, danke für die Antwort/en, damit komme ich auf jeden Fall weiter!

Dann werde ich den Gewerbetreibenden fragen, ob er Kleinunternehmer nach §19 oder USt-pflichtig ist.

Klar, das mit der Privatperson war ein Denkfehler, wenn diese mir eine Rechnung schreiben würde, dann wäre da ja auch keine USt ausgewiesen, somit dann auch auf meiner Gutschrift nicht.

Nochmals vielen Dank und viele Grüsse,
Joe smile:)
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