Hallo BuHa,
erstmal herzlich willkommen im Forum
Bei der Rechnungslegung ist der Lieferort maßgebend. Das heißt du stellst die RG ohne MWSt aus, solltes aber darauf achten, dass der Zusatz Rechnungsempfänger ist Steuerschuldner auf der Rechnung ausgewiesen ist. (Gehe davon aus, dass ihr Waren nach Belgien liefert)
Zolltechnisch musst du die Lieferung natürlich beim Zoll als Ausfuhrmeldung anmelden, ggf. mit Gestellung der Waren ausserhalb des Amtssitzes (soll heißen, der Zoll kann an einem bestimmten Tag zwischen einer bestimmten Uhrzeit die Lieferung bei euch in Augenschein nehmen. In der Regel kommen die aber nicht nachsehen, war jedenfall bisher bei uns immer so.) Sieh dir das mal auf Zoll.de an. Je nachdem wie hoch der Warenwert ist, genügt auch eine einfache Verzollung mit weniger Aufwand, kann dort aber alles nachgelesen werden. Außer den Rechnungskopien benötigst du auch noch Lieferscheine.
So nur der erste grobe Hinweis, da ich eigentlich schon auf dem Sprung nach draußen bin. Aber Ansimi, Andriko, Gustav, BiBu oder Reaper werden dir bestimmt später noch weiterhelfen.
LG
Momo