Verzwickt: Sachzuwendungen = Betriebsausgabe?

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Verzwickt: Sachzuwendungen = Betriebsausgabe?, Sachzuwendungen = Betriebsausgabe?
hallo zusammen,
können Sachprämien im Wert von bspw. 200€ aus Kundenbindungsprogrammen an Mitarbeiter eines anderen Unternehmens, welche nach 37a EStG pauschal versteuert wurden bei dem ausgebenden Unternehmen als Betriebsausgaben gebucht werden? die Sachprämien werden von den Beschenkten privat verwendet.

bin mir nicht sicher.

Danke für jeden Hinweis,
Johannes
Moin,

ist möglich!

Siehe dazu u.a. hier:

http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=3125&Media.Object.ObjectType=full

Gruß
Hallo,

nein, nicht wenn über 35 € das heißt wie in diesem Fall 200€, dann ist das Geschenk und die Pauschalsteuer dazu
steuerlich nicht abzugsfähig.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 25.07.2014 12:29:47
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@
Zitat
sroko

Die Pauschalierung nach § 37b Abs.
1 EStG findet Anwendung auf Geschenke aber
auch auf Sachzuwendungen, die zusätz
lich zur ohnehin erbr
achten Leistung oder
Gegenleistung erbracht wer
den. Damit werden sämtliche
Sachzuwendungen von der
Pauschalierungsmöglichkeit erfass
t, unabhängig davon, ob der Zuwendende die
Geschenkaufwendung nach den oben dargestellten Grundsätzen als
Betriebsausgabe abziehen darf.
Die Übernahme der Pausch
alsteuer ist aus Sicht
des pauschalierenden Steuerpflicht
igen Teil der Zuwendung an den
Zuwendungsempfänger. Die
Pauschalsteuer ist folglich als Betriebsausgabe nur
dann abziehbar, wenn der Schenker die Sach
zuwendung in vollem Umfang nach den
oben genannten Grundsätzen (insbes. unter
Berücksichtigung der 35-Euro-Grenze)
als Betriebsausgabe abziehen kann.
Als Bemessungsgrundlage für die Pauschalie
rung wird auf die tatsächlichen Kosten
des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer
abgestellt. Die Pauschalierung kann
jedoch nicht angewandt we
rden, soweit die Aufw
endungen je Empfänger und
Wirtschaftsjahr insgesamt den Bruttobetr
ag von 10.000 Euro über
steigen oder wenn
die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 Euro
übersteigen.

Zitat
5
Beispiel:
Erhält ein Geschäftsfreund drei Zuw
endungen von je 4.000 Euro, ist die
Pauschalierung nicht nur auf die er
sten beiden Zuwendungen anwendbar, sondern
auch die Hälfte der Aufwendungen für
die dritte Zuwendung muss in die
Pauschalbesteuerung einbezogen werden.
Erhält ein Geschäftsfreund jedoch eine
Zuwendung im Wert von 12.000 Euro, is
t die Pauschalierung auf diese Zuwendung
insgesamt nicht anwendbar

Und was sagst du dazu?
Lieben Dank,
das Dokument verwirrt mich.

Demnach können Sachprämien nur als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn Sie unter 35€ bleiben. Ausnahmen sind
- Gegenständen, die ausschließlich beruflich und nicht privat genutzt werden können oder
- betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden.

der letzte Punkt bereitet mir 2 Probleme.
1. wird das nicht durch § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG verwehrt?
2. Wenn ich bspw. analog zur Lufthansa sage: "Buche diesen Flug und du bekommst dafür 200 Punkte", sind die 200 Punkte Teil der vereinbarten Leistung oder zusätzliche Leistung? Gilt dies also auch für die Pauschalierung nach 37a?

Ich finde leider keine andere Quelle welche die Thematik tiefer beleuchtet... :(


danke und vlg!
Mal in § 37b EStG geguckt?

"Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer; bei Zuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ist Bemessungsgrundlage mindestens der sich nach § 8 Absatz 3 Satz 1 ergebende Wert. 3Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,

1.
   soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder
2.
   wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung

den Betrag von 10 000 Euro übersteigen."

:)
So, ich ruder mal gewaltig zurück!!

Damit bleiben die Zuwendungen beim Empfänger steuerlich unberücksichtigt!

Als Betriebsausgabe wären sie dann aber nicht mehr abziehbar.

Somit schließe ich mich Maiks Meinung an.

Gruß
Danke schonmal,
laut oben genannten IHK Dokument gilt jedoch folgendes:

"Abschließend sei hierzu noch darauf hingewiesen, dass die beschriebenen strengen Voraussetzungen nur gelten, wenn es sich bei einer Ausgabe überhaupt um ein „Geschenk“ im steuerlichen Sinne handelt. Keine Geschenke sind beispielsweise Preise anlässlich eines Preisausschreibens, so dass hier auch Preise mit einem höheren Wert als 35 Euro vergeben werden können. Ebenfalls in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden."

Was genau ist mit "betrieblich veranlasste Sachzuwendungen" gemeint?
Zitat
Was genau ist mit "betrieblich veranlasste Sachzuwendungen" gemeint?

Na ein "Geschenk" liegt vor, wenn keine Gegenleistung existent ist.

Oder umgekehrt:

Gibt es eine Gegenleistung, die "betrieblich veranlasst" (also dem Zweck des Betriebes in irgend einer Weise dient), so liegt kein Geschenk, sondern eine Sachzuwendung vor!

Bring mir einen neuen Kunden und du bekommst von mir ein iPhone "geschenkt"!
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