Besteuerung Abfindung in der Lohnbuchhaltung

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Besteuerung Abfindung in der Lohnbuchhaltung
smile:wink1: Guten Morgen zusammen,

ich benötige mal wieder eure Hilfe.

Ein Mitarbeiter scheidet zum 30.06.11 aus dem Unternehmen aus, Gehälter für diesen Monat schon abgeschlossen. Nun bekommt er noch eine Abfindung, allerdings darf erst nach dem 05.07.11 abgewickelt werden. Heißt, die Abfindung wird mit dem Juli Gehalt abgerechnet und gezahlt.

So wie ist dass denn nun mit Sozialvers. und Lohnsteuer, etc. Soweit ich weiß ist die Abfindung Sozialversicherungs frei, Lohnsteuer, Kirchensteuer muss gezahlt werden, aber in welcher Höhe? Muss hierfür eine neue Lohngruppe anlegen.

Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

LG
Momo
LG
Momo
Hallo Momo,

leider bin ich kein Lohnbuchhalter und bin in diesen Gebiet nicht wirklich fit. Ich hoffe einer unser Profi wie Ansimi, Sroko oder BiBi sich melden.

Eine Antwort würde mich auch interessieren, da ich gerne wissen würde wie sowas behandelt wird.

Gruß Reaper
smile:wink1: Guten Morgen Reaper,

danke für die Rückmeldung!

Ja bin auch mal gespannt, wie das denn so aussieht, konnte bisher noch nicht wirklich was finden, was mir weiterhilft. Es gibt zwar eine Menge Beschreibungen des Themas aber eben nichts was so in die Tiefe geht.

LG
Momo
LG
Momo
Ich habe bisher irgendwas von einer 1/5 Regel gelesen, aber wie gesagt das sind meistens nur Fragmente, die ich so nebenbei mitbekomme.
Bearbeitet: Reaper-RWP - 04.07.2011 10:50:29
Hallo zusammen smile:wink1:

Mal auf die schnelle, da ich im Moment wenig Zeit habe.
Hier wird die füftel Regelung angewendet.

Arbeitslohn bis 30.06.2011 + geschätzter Arbeitslohn bis Ende des Jahres = Jahresarbeitslohn I
Jahresarbeitslohn I + 1/5 der Abfindung = Jahresarbeitslohn II

Weiter gehts:

(Lohnsteuer von Jahresarbeitslohn I - Lohnsteuer von Jahresarbeitslohn II) * 5 = Lohnsteur auf die Abfindung

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
So ist jedenfalls das Prinzip, ansonsten müsste auch erst einmal Bücher wälzen.

Gruß
Andreas smile:wink1:
smile:wink1: Andriko,

suuuuuper! Vielen lieben Dank smile:klatschen:

Noch eine Frage, Sozialversicherungsfrei? Kranken- u. Pflegeversicherung? Sozialversicherung? Kirchensteuer???

Oh, war dann doch mehr als eine smile:oops:

LG
Momo
LG
Momo
"Echte" Abfindungen sind beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten-,
und Arbeitslosenversicherung.
Beste Grüße
BiBu
smile:wink1: BiBu,

jep, ist ne echte Abfindung. Danke. Wenn ich das dann richtig sehe, wird hier nur pauschal Lohnsteuer versteuert, wie ein sonstiger Betrag, weil die Abfindung geringer ist als der Lohn bis Jahresende gewesen wäre. Demnach müsste dann aber doch auch Kirchensteuer gezahlt werden oder?

Oh man, gibt es nicht irgendwas wo man so was nachschlagen kann, schön übersichtlich?!? Im Netz ist auch immer nur halber Kram zu finden......
LG
Momo
Also wenn du ein gutes Lohnprogramm hast führt es eine
Günstigerprüfung automatisch aus. Ansonsten wie von
Andriko beschrieben eine Nebenrechnung selber machen.
Kirchensteuer (Höhe nach Bundesland) und Soli müssen
ebenfalls berechnet werden.
Als Nachschlagewerk kann ich das Lexikon für das
Lohnbüro von rehm empfehlen.
Beste Grüße
BiBu
smile:wink1: Bibu,

"gutes Lohnprogramm" smile:green: Ich wünschte ich hätte eins. Dieses "Programm" macht alles, nur nicht was es soll...... smile:evil:

Naja, danke für die Rückmeldung und das Nachschlagewerk, werde mich direkt mal drum kümmern....!

Dann kann ich ja endlich abrechnen. Super!
Bearbeitet: Momo - 06.07.2011 07:36:10 (immer diese Schreibfehler)
LG
Momo
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