Hallo zusammen,
lt. $ 41c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber lediglich berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, wenn ihm der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Vorlage der Lohnsteuerkarte zurückwirkt.
Was ist hiermit gemeint, hat jemand ein Beispiel ?
Danke euch.
lt. $ 41c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber lediglich berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, wenn ihm der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Vorlage der Lohnsteuerkarte zurückwirkt.
Was ist hiermit gemeint, hat jemand ein Beispiel ?
Danke euch.


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