Buchung Rückstellungen mit Bruttomethode

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Buchung Rückstellungen mit Bruttomethode
Hallo,

ich habe mal wieder eine komplizierte Frage smile:?: (zumindest zerbreche ich mir derzeit den kopf smile:denk: und komme auf keine Lösung)

Wie sind Rückstellungen mit Abzinsung bei der Bruttomethode nun zu buchen?

Bei der Nettomethode ist das relativ einfach:

Ich habe z.B. einen Anfangsbestand einer Rückstellung von 10.000 EUR (12.000 nominal -2.000 Abzinsung = Barwert der RS). Durch die Verkürzung der Restlaufzeit der Rückstellung und der Veränderung des Bundesbankzinssatzes, ergibt sich ein höherer Barwert der Rückstellung um meinetwegen 500 EUR. Dieser Differenzbetrag wurde dann einfach nur als Zuführung in der Rückstellung gebucht und ich hatte einen Bestand von 10.500 EUR.

Im letzten Jahr waren aber, aufgrund Bilmog, die Prüfer der Meinung, dass jetzt die Bruttomethode angewendet werden muss. (Dazu gab es ja hier schon einmal eien Diskussion) Im Bestand der Rückstellung habe ich jetzt also nicht den Barwert des Rückstellungsbetrages, sondern den Nominalbetrag (wahrscheinlichen Auszahlungsbetrag), also in meinem Beispiel die 12.000 EUR. Der Abzinsungsbetarg wurde als Zinsertrag gebucht.

Was mache ich jetzt aber mit der sich aus der verkürzten Laufzeit und des veränderten Bundesbankzinssatzes, reduzierten Abzinsung. Ich kann ja schlecht die gesamte Abzinsung wieder als Zinsertrag buchen oder .... smile:?: smile:?: smile:?:

Kann mir das evtl. mal einer erklären, wie das funktionieren soll. Ich komme da momentan nicht weiter.

Besten dank im Voraus für jeden Tipp smile:wink1:

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 19.01.2012 11:26:42
Ich würde Dir gern helfen, aber so richtig verstehe ich deine Ausführungen noch nicht.

Du berechnest die RSt nach heutigem Wert und rechnest diese hoch auf den Erfullungsbetrag. Danach stellst du diese ein und zinst diese ab mit dem Bundesbankzins. In der Ruckstellung sollte nur der abgezinste Betrag stehen.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo Buchi,

eigentl. wenn Prüfer im Haus waren, hinterlassen die eine Prüferbilanz, mit der dann auch die RS korrigiert wurde. Damit arbeitet man dann weiter.

Ich weiß nicht was Ihr für eine Diskussion hattet, jedoch sollte ob Brutto oder Netto, das Ergebnis unterm Strich gleich sein, der Unterschied bei der Bruttomethode= der Ausweis unter sonstige Zinsen und nicht Einstellung bzw. Auflösung der RS.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Buchi schreibt:
Hallo,





Was mache ich jetzt aber mit der sich aus der verkürzten Laufzeit und des veränderten Bundesbankzinssatzes, reduzierten Abzinsung. Ich kann ja schlecht die gesamte Abzinsung wieder als Zinsertrag buchen oder ....

Kann mir das evtl. mal einer erklären, wie das funktionieren soll. Ich komme da momentan nicht weiter.



Besten dank im Voraus für jeden Tipp

Gruß, Buchi


Hab mir das jetzt noch mal durchgelesen und versuchs mal.
Wenn die Laufzeit kürzer wird, erhöht sich ja der Rückstellungsbetrag in Richtung Erfüllungsbetrag, die Abzinsung
wird weniger.

Also musst du die Rückstellung erhöhen von z.b.12.000,- auf 13.000 Euro erhöhen.
Das heißt du buchst "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" an Rückstellung 1000,- Euro.

Vielleicht hat dir das ja ein bischen geholfen.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 19.01.2012 22:25:39
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo,

danke an Sroko und Ansimi.

Wie die verkürzte Restlaufzeit jetzt buchtechnisch zu berücksichtigen ist habe ich soweit begriffen. Nun muss ich jedoch noch den sich ständig verändernden Bundesbankzins berücksichtigen.

Ich habe also eine Aufzinsung durch die geringere Restlaufzeit und zusätzlich noch den evtl. höheren oder niedrigeren Bundesbankzins. Beides darf miteinander nicht saldiert werden. Wenn ich also buchtechnisch einen Zinsertrag aus der Veränderung des Bundesbanznses hätte, darf ich diesen nicht mit dem Zinsaufwand aus der verkürzten Restlaufzeit verrechnen.

Das könnte man bei einer einmaligen Rückstellung, die sich nominal nicht verändert noch ganz gut berechnen. Ich habe jedoch ATZ-Rückstellungen im Blockmodell, die sich jährlich nominal schon verändern. Da beide Faktoren separat zu berechnen ist echt Mist, ich habe schon Kopfschmerzen ...

@Ansimi: Mit der Diskussion meinte ich diesen Thread:

http://www.rechnungswesen-portal.de/F...ode::4963/


Gruß, Buchi
Meine Herren, du hast ja "dicke Bretter" zu bohren. Erst die beiden Fragen zum Gesellschafter-GF und jetzt das smile;) .

Grundsätzlich könnte ich zu deinem Problem was schreiben, habe mich nach 25 Jahren sogar nochmal mit Barwertberechnung beschäftigt. Aber was sind ATZ-Rückstellungen im Blockmodell, die sich jährlich nominal schon verändern smile:?: .
Also das ATZ = Altersteilzeit bedeutet ist schon klar, aber was meinst du mit Blockmodell ?

MfG

Aza (auch mit Kopfschmerzen smile:) )
Bearbeitet: Aza - 20.01.2012 10:37:26
@Aza
Das sind Altersteilzeit-Vereinbarungen die sich aus zwei Bestandteilen zusammen setzen
und zwar den Aufstockungsbeträgen und den Erfüllungsrückbeständen die dann unter
den sonstigen Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen werden.

@Buchi
Die steuerrechtliche Behandlung richtet sich doch sowieso nur nach dem § 6 EStG wo auch
keine Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind wie in der Handelsbilanz. Also recht simpel.
Die Handelsbilanz ist schon etwas aufwändiger da du auf eine gesonderte Bewertung zu achten hast.
Bearbeitet: BiBu+ - 20.01.2012 10:52:17
Beste Grüße
BiBu
Zitat
Buchi schreibt:

Ich habe also eine Aufzinsung durch die geringere Restlaufzeit und zusätzlich noch den evtl. höheren oder niedrigeren Bundesbankzins. Beides darf miteinander nicht saldiert werden. Wenn ich also buchtechnisch einen Zinsertrag aus der Veränderung des Bundesbanznses hätte, darf ich diesen nicht mit dem Zinsaufwand aus der verkürzten Restlaufzeit verrechnen.

Das könnte man bei einer einmaligen Rückstellung, die sich nominal nicht verändert noch ganz gut berechnen. Ich habe jedoch ATZ-Rückstellungen im Blockmodell, die sich jährlich nominal schon verändern. Da beide Faktoren separat zu berechnen ist echt Mist, ich habe schon Kopfschmerzen ...

Gruß, Buchi


Also ich glaube das diese Saldierung kein Problem ist, --> veränderter Bundesbankzins und veränderte Laufzeit.
Nur bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Erfüllungsbetrages, wie eben bei deinem ATZ Blockmodell, sag ich mal aus dem Bauch raus, das dieser über ein entsprechendes Aufwandskonto einzustellen ist.

Um auch nochmal auf den anderen verlinkten Beitrag und AZA Schlußworte zurückzukommen. Ich denke ebenfalls das die Verbuchung das kleinste Problem ist, aber die Berechnung der ganzen Werte der schwierige Teil ist, um den ich Dich auch nicht beneide smile:denk:

Da musst du dich wohl durchbeisen, oder wie AZA sagt bohren smile:green:

Schönen Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
ja das stimmt. Die Buchung ist mir jetzt eigentlich klar. Problematisch ist wirklich nur noch die Berechnung. Heute schaffe ich das aber nicht mehr. Mal sehen, ob am Montag die Gehirnzellen besser funktionieren. smile:green:

Besten Dank an alle udn ein schönes WE! smile:wink1:

Gruß, Buchi
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