Erlöse ohne Umsatzsteuer - geht das?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Erlöse ohne Umsatzsteuer - geht das?
Hallo allerseits!

Ich hab da mal eine Frage zur Umsatzsteuer. So wie ich das bisher gelernt habe, muß ich als Unternehmer für alle Umsätze im Inland Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Nun bin ich aber gerade dabei, einen Vertrag mit einem Downloadportal abzuschließen, das unsere Software für uns vertreibt und dafür den Umsatz mit uns teilt. Allerdings ist das im Vertrag so geregelt, daß unser Partner vom Verkaufspreis zuerst die Umsatzsteuer abzieht und uns dann die Hälfte vom Nettobetrag überweist. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin bei unserer Partnerfirma darauf angesprochen und sie sagte mir, daß wir keine Umsatzsteuer abführen müßten, die Beträge in der Abrechnung seien auch als Nettobeträge ausgewiesen, und im Vertrag steht ja ebenfalls, daß wir einen Nettobetrag erhalten, somit hätten wir den nötigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Jetzt bin ich etwas verwundert - stimmt das tatsächlich, kann ein Unternehmer einem anderen einfach einen Nettobetrag auszahlen und die Umsatzsteuer einbehalten? Unterm Strich dürfte das ja eigentlich keine Rolle spielen, nur dann könnten wir uns das mit der Umsatzsteuer ja grundsätzlich sparen?

Gruß

Matthias
Hallo Eisenbart,

wie ist der genaue Sachverhalt?

Bietet die Partnerfirma nur die technische Plattform des Verkaufs und Deine Fa. gibt die Software direkt an den Kunden ab (analog ebay) oder verkauft Deine Fa. die Software an die Partnerfirma und diese weiter an die Kunden im Netz?

Gruß
Gustav
Letzteres ist der Fall: Unsere Partnerfirma betreibt ein Downloadportal, unsere Software wird auf deren Server hochgeladen und kann dann dort von den Kunden gegen Entgelt heruntergeladen werden. Die gesamte Abwicklung übernimmt unsere Partnerfirma, diese zieht dann die Umsatzsteuer ab und zahlt uns vierteljährlich die Hälfe des Nettoumsatzes aus.
Dann handelt es sich um zwei Leistungsvorgänge:

1.) Verkauf der Software von Deiner Fa. an die Plattform
2.) Plattform verkauft an Kunde.

Dröseln wir die Sache mal von hinten auf unter der Voraussetzung, dass alle drei Beteiligten im Inland sitzen und die Kleinunternehmerregelung nicht zur Anwendung kommt.

Kunde bezahlt an Plattform 119 EUR, Plattform führt für die eigene Leistung 19 EUR (119/1,19*19%) USt ans FA ab und stellt eine entsprechende Rechnung an den Kunden aus. 1/2 des Nettobetrages geht an Deine Fa = 50 EUR.

Du erhälst also 50 EUR für Deine Leistung. Daraus musst Du 19 % USt ans FA abführen (50/1,19*19%=7,98 EUR), verbleiben netto 42,02 EUR netto bei Dir. Deine Rechnung an die Plattform: netto 42,02 + USt 7,98 = brutto 50. Wahrscheinlich wird im Gutschriftsweg abgerechnet.

Dass die Plattform zuerst die USt runterrechnet, ist normal. Sonst würde sie 19 EUR ans FA überweisen müssen und davon nochmal die Hälfte an Dich. Würde ich auch nicht machen.

Sollte in Deinem Sachverhalt die Plattform im Ausland sitzen, bin ich zwar nicht mit meinem Latein, aber mit meinen Erklärkünsten am Ende. Dann wäre es nötig, Lieferungen von sonstigen Leistungen abzugrenzen und den Ort der Leistung ggfs. nach § 3a UStG zu bestimmen. Zusätzlich käme der Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ins Spiel. Gute Nacht, Marie! Dann wäre die Hilfe eines Berufskollegen vor Ort dringend gefragt...

Gruß
Gustav
Zitat
Gustav quote:
Dass die Plattform zuerst die USt runterrechnet, ist normal. Sonst würde sie 19 EUR ans FA überweisen müssen und davon nochmal die Hälfte an Dich. Würde ich auch nicht machen.
Da komme ich jetzt nicht ganz mit... Unser Vertragspartner kann die an uns gezahlte Umsatzsteuer doch wieder als Vorsteuer abziehen? So sind es doch WIR, die die Umsatzsteuer zweimal bezahlen müssen - einmal ans Finanzamt und dann nochmal an unser Partnerunternehmen!
Hallo,

in der Regel ist es bei diesen Verträgen so, dass zwar vom Nettoumsatz die 50% berechnet werden, jedoch bei Unternehmern dann die USt. zusätzlich mit ausgezahlt wird.

Das würde bedeuten, dass bei 119 brutto Verkaufspreis 50 EUR zzgl. 9,50 EUR an den Softwarehersteller ausgezahlt werden müssten. Es kann natürlich sein, dass es in Deinem Vertrag anders geregelt wurde, dass Du, egal ob Du der Umsatzsteuer unterliegts oder nicht, nur 50% der Nettoerlöse ausgezahlt bekommst und die USt. dann selbst tragen musst (wie Gustav bereits richtig beschrieben hat). Dafür müsste im Vertrag jedoch eindeutig stehen, dass die 50% vom Nettoerlös deine Bruttoerlöse (inkl. USt.) sind. Das wäre, wie bereits gesagt, unüblich und Du hättest effektiv ja keine 50% sondern nur 42%.

Vorstellbar ist natürlich noch, dass Dein Vertragspartner im Ausland sitzt. Dann müsstest Du die USt. nicht in Rechnung stellen bzw. die Gutschrift des Vertragspartners müsste keine USt. zusätzllich enthalten.

Gruß, Buchi
Ok, dann ist der Fall eigentlich eindeutig, danke für Eure Hilfe! :)
Ich habe jetzt mal beim Finanzamt angerufen und mit einem Umsatzsteuerprüfer über den Sachverhalt gesprochen, der hat mir bestätigt, daß wir Umsatzsteuer abführen müssen und keine Ausnahme nach § 4 UStG vorliegt. Damit dürfte die Sache endgültig geklärt sein, vielen Dank für Eure Hilfe! :)
Dass keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG greift, liegt auf der Hand. Aber möglicherweise verschiebt sich der Leistungsort ins Ausland, wodurch in DE keine USt anfiele. Hierzu müsstest Du rauskriegen, wo die Plattform ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte hat. Nach dem Lesen von Buchis Beitrag sieht es mir fast danach aus, denn irgendwie bereitet es mir Bauchschmerzen, dass bei Dir nur 42 % verbleiben und bei der Plattform 50 % + Vorsteuer.

Ein kurzes Telefonat mit der Plattform, ob die im Ausland USt für Deine Leistung abführt, wäre mit Sicherheit hilfreich.
Die Plattform wird von einer großen deutschen Telefongesellschaft betrieben und hat hier auch ihren Sitz. Die Software wird über deren Webseite vertrieben, deren Besucher wahrscheinlich überwiegend aus Deutschland kommen. Ich stehe wegen dieser Sache bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin unseres Vertragspartners in Kontakt, die sich aber mit Umsatzsteuerrecht nicht besonders gut auszukennen scheint. Meine entsprechende Rückfrage konnte oder wollte sie nicht verstehen, statt dessen meinte sie, ich solle mir das von unserem Steuerberater erklären lassen. Ich habe dann nochmal darauf hingewiesen, daß auch wir normalerweise Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müßten, und ob denn in diesem Fall ein Ausnahmetatbestand nach § 4 UStG vorliegen würde. Zuletzt wurde ich dann gefragt, ob wir denn Kleinunternehmer und somit von der Umsatzsteuer befreit seien. Diese Frage ist natürlich überflüssig, da ich ja bereits vorher gesagt hatte, daß wir normalerweise Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müßten. Trotzdem habe ich nochmal zurückgeschrieben, daß wir keine Kleinunternehmer seien, seitdem warte ich auf Antwort.

Ich rechne aber nicht fest damit, daß wir einen größeren Anteil bekommen. Der Umsatzsteuerprüfer vom Finanzamt meinte, daß das mit dem Abzug der Umsatzsteuer eventuell bloß ein Vorwand sei, um uns weniger Geld zu geben, und daß unser Vetragspartner wohl davon ausgehe, daß die meisten das einfach gar nicht merken würden. Oder man ist bei uns tatsächlich von der Kleinunternehmerregelung ausgegangen, denn da würde das ganze meines Wissens nach sogar Sinn machen.
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausintern......

Controller (m/w/d) Die Firma Windmöller steht für Fortschritt durch innovative und qualitativ hochwertige Produkte und einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Holz......

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d) Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart,......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alle......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Als Mitglied des Kurtz Ersa Konzerns sind wir ein Tochter­unter­nehmen mit 150 Mit­ar­bei­tenden. Wir planen, kon­struieren und bauen Auto­ma­ti­sie­rungs- und Pro­duktions­systeme für die Hand­habung......

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter (m/w/d)
Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alles will organi­siert, sortiert, struk­turiert und geordnet werden. Deine Kolle­ginnen und Kollegen... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.