EU Refund claim / Umsatzsteuererstattung in der EU - Problem

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EU Refund claim / Umsatzsteuererstattung in der EU - Problem
Hallo zusammen!

Ich habe ein sehr kompliziertes Problem  und hoffe darauf, dass sich hier jemand mit dem britischen Recht / EU-Recht auskennt.

Folgendes: Ich bestelle Ware in den USA bei einer Firma und zahle eine pauschale Tax & Duty Gebühr für den Import nach Europa (leider geht es bei dieser Firma nur mit einer Pauschale). Ein großes Logistikunternehmen aus den USA wickelt den Versand für die Firma ab. Jetzt kommt das Problem.

Der Import erfolgt in England (!) Dort werden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer berechnet und die Ware dann zu mir nach Deutschland geliefert. Ich bekomme von auf Nachfrage dann immer die Importdokumente (Wieviel VAT gezahlt wurde etc.) vom Logistikunternehmen.

Nun habe ich über das Bundeszentralamt für Steuern einen EU-Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer gestellt (EU refund claim auf Englisch). Das BZSt prüft die Unternehmereigenschaft sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung und leitet die Anträge über eine elektronische Schnittstelle an den Vergütungsmitgliedsstaat weiter, also automatisch an HM Revenue & Customs (VAT Overseas Repayment United) in England.

Auch alle angeforderten Unterlagen wurden der britischen Behörde zugesendet (Handelsrechnung, Importdokumente, Bestätigung vom Finanzamt, dass ich ein Gewerbe betreibe.) Der EU Refund Claim wurde allerdings dann schriftlich abgelehnt mit der Begründung

"I have reviewed the guidance under SI 1995/2518, Reg 173B(2), (a) and (b) which outlines that the ORU Refund Scheme cannot refund you the VAT paid on these Imports. "

Unter besagtem Paragraphen steht dann:


Interpretation of Part XX173
....

(2)For the purposes of this Part, a person is treated as being established in a country if—
(a) he has there an establishment from which business transactions are effected, or
(b)he has no such establishment (there or elsewhere) but his usual place of residence is there.


Mein Problem ist sicher sehr speziell. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte und erklären könnte, was hier genau das Problem ist, denn ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Und ich kann Einspruch gegen die Entscheidung erheben.

Ist das Problem hier laut Schreiben, dass ich kein Geschäft in der UK besitze oder dass ich ein Geschäft in der UK besitze?

Bedanke mich schon mal lieb bei möglichen Helfern :)
Hallo,

das Vergütungsverfahren gilt nur für Ausländer. Dein Zitat der britischen Vorschriften lässt mich vermuten, dass die britischen Behörden Dich als dort ansässig betrachten und Du die Vorsteuer im normalen Besteuerungsverfahren geltend machen müsstest. Taucht Dein Name auf den von Dir eingereichten Dokumenten vielleicht im Zusammenhang mit einer britischen Adresse auf?

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 22.05.2015 23:12:35
Vielen Dank für die Antwort, Gustav.

Nein, auf den Dokumenten vom Zoll / von Geodis Wilson (das ist das Unternehmen, was den Import abwickelt) steht mein Name gar nicht und bei der Handelsrechnung aus den USA steht meine deutsche Anschrift.

Zudem hatten die Behörden noch nachgefragt:

"What goods or services were supplied by Geodis Wilson?"

"If goods were supplied , were the goods used in the UK or removed fr om the UK"?

"Do you make taxable supplies within the UK"

Ich habe geantwortet.

My company is set in Germany and has no branch or anything else in the UK. I have to pay vat in Germany. Und zusätzlich erklärt, dass "....Geodis Wilson (a freight service company) handles the importing of the products and then ship it from the english customs to Germany. I sell those goods in Germany."

Darauf kam dann die Antwort

"Unfortunately I have had to refuse your claim for the reasons below:

I have considered all the information that has been provided in relation to your claim for import VAT and having sought advice from HMRC Policy and the National Clearance Hub (NCH) in relation to imported goods, however, I am unable to refund the VAT expenses for the following reasons..

I have reviewed the guidance under SI 1995/2518, Reg 173B(2), (a) and (b) which outlines that the ORU Refund Scheme cannot refund you the VAT paid on these Imports. You may wish to discuss this further with your shipping agent etc. who may wish to contact the Entry Processing Unit regarding the Import. Your business may have been entitled to apply for a relief wh ere Import VAT could have been waived.

For your information, the ORU are currently aware of a small number of cases which are ongoing at the European Court of Justice (ECJ) in relation to Imports. The main ECJ case C226/14 for Eurogate Distribution Gmbh is still awaiting judgement. Your entitlement to recovery of Import VAT through the ORU may change depending on the outcome of the above case. HMRC are currently taking legal advice in relation to C226/14 and similar cases relating to Imports and the Customs procedures applied. Unfortunately, I cannot give you a more favourable reply at this time."

und dann folgten Hinweise auf den Einspruch etc.

Eventuell kannst du mit den Texten ja mehr anfangen!

Vielen Dank!
Aus dem, was die Briten schreiben, werde ich nicht so recht schlau. Eine vernünftige Begründung für die Ablehnung der Vergütung kann ich leider nicht herauslesen. Aber der Bearbeiter verweist auf das EuGH-Verfahren C-226/14. Ich habe Die mal den Link auf die Seite des Gerichtshofes herausgesucht:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130de2fcd9044c6534c41bc67c43af98ce083.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4ObxqOe0?text=&docid=157292&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=83795

Vielleicht macht Dich das ja schlauer. Ein Urteil ist in der Sache aber noch nicht ergangen.
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