Software-Download und neue EU-USt

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Software-Download und neue EU-USt
Ich arbeite gerade an einer Anwendung, die ich möglicherweise weltweit über meine Website verkaufen (lizensieren) möchte. Ich habe bereits ein Gewerbe in Deutschland angemeldet (ohne USt-ID, kein Kleinunternehmer) und stelle gelegentlich Rechnungen an regionale Kunden mit USt aus, die ich in der Steuererklärung entsprechend angebe. Soweit kein Problem.

Bislang war es wohl so, dass man bei allen Verkäufen ins Ausland (EU und Welt) gar keine USt berechnen musste, bin mir da aber nicht sicher. Das ist dann auch noch einfach, da ich die USt für diese Rechnung eben auf 0 setze und sonst alles wie gewohnt summiert wird. (Ob ich dem Käufer die 19 % USt dann erlasse oder nicht, bleibt mir überlassen.)

Dank der tollen EU-Regelung seit 2015 muss ich jetzt aber für private Kunden im EU-Ausland deren USt-Satz berechnen und ihn auch irgendwie kompliziert hier oder in deren Land melden und zeitnah abführen sowie mich an die Gesetze von 27 weiteren Ländern halten, die teilweise vermutlich nichtmal auf deutsch verfügbar sind. Kurz: Das ist völlig unmöglich umzusetzen. Sowas kann Amazon machen, aber nicht der kleine Einzelmensch. (Ulkigerweise sollten wohl gerade Amazon oder Google damit bestraft werden, effektiv fliegen aber nur sehr viele kleine aus dem EU-Markt raus...)

Aber habe ich zumindest den Geltungsbereich richtig verstanden? Ich sehe das so, dass ich folgende Regionen bedienen kann:

• Deutschland: privat und gewerblich, 19 % USt berechnen
• EU-Ausland: gewerblich, 0 % USt berechnen (Reverse Charge, der Empfänger muss sich damit abplagen); privat nicht möglich
• Welt: privat und gewerblich, 0 % USt berechnen, keine weiteren Sorgen (Pflichten des Empfängers unbekannt)

Ich würde also erstmal private Kunden im EU-Ausland ausschließen und hätte keinen Aufwand. Stimmt das?

Gestern habe ich hier im Forum schon den Hinweis auf Share-it gefunden, weiß aber nicht, was die nun genau für mich tun können. Eine Sales-Anfrage habe ich dort schon gestellt. Dazu kämen halt noch deren Gebühren.
Hallo LonelyPixel,

jetzt mal langsam: Um das Verfahren zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den Mini-One-Stop-Shop eingeführt, in Deutschland "Kleine Einzige Anmeldestelle". Lies' dazu das hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-in-der-EU-per-Mini-One-Stop-Shop-Fragen-und-Antworten.html

Dann meldest du dich für das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren an. Das geht hier:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Mini_One_Stop_Shop/FAQ/faq_M1SS_­node.html

Jetzt kommen wir zu deinem echten Problem: Wenn du dich jetzt anmeldest, kannst das MOSS-Verfahren meines Wissens erst ab dem nächsten Quartal nutzen. Bis dahin musst du dich aus meiner Sicht tatsächlich in jedem einzelnen Land zur USt anmelden, in dem du etwas verkaufst.

Es gibt einen schmerzhaften Ausweg. Wenn du deine Anwendung vorübergehend nicht mehr als Download verkaufst, sondern nur noch auf Datenträger verschickst, dann kommst du um die USt herum. Dann ist der Verkauf deiner Software keine elektronische Dienstleistung mehr.

Jetzt kommt der wichtigste Rat: Setz dich mit einem  Steuerberater zusammen!

Viel Glück
HaWeBe
Bearbeitet: HaWeBe - 07.01.2015 08:56:10
Zitat
HaWeBe schreibt:
jetzt mal langsam: Um das Verfahren zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den Mini-One-Stop-Shop eingeführt, in Deutschland "Kleine Einzige Anmeldestelle". Lies' dazu das hier:

Dann meldest du dich für das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren an. Das geht hier:

Viel zu kompliziert. Das lohnt sich nie. Und das Risiko ist mir zu groß. So lasse ich lieber die Finger aus dem Ausland.

Zitat
Jetzt kommen wir zu deinem echten Problem: Wenn du dich jetzt anmeldest, kannst das MOSS-Verfahren meines Wissens erst ab dem nächsten Quartal nutzen. Bis dahin musst du dich aus meiner Sicht tatsächlich in jedem einzelnen Land zur USt anmelden, in dem du etwas verkaufst.

Die Verzögerung ist kein Problem, da ich sowieso erst in ein paar Monaten mit dem Verkauf beginnen kann. Bis dahin ließe sich alles einrichten. Aber MOSS wollte ich ja sowieso umgehen.

Zitat
Jetzt kommt der wichtigste Rat: Setz dich mit einem  Steuerberater zusammen!

OK, dann werd ich wohl dort weiterfragen müssen. Mir ging es erstmal darum, ob es auch eine primitive Teillösung gibt. Aber selbst das Reverse-Charge-Verfahren scheint ja schon Zusatzaufwand in unbekannter Höhe zu fordern, so dass jegliche Auslandsgeschäfte einen Spezialisten erfordern. Schade eigentlich, dass sich die Weltwirtschaft dermaßen isoliert.
Bearbeitet: LonelyPixel - 07.01.2015 19:48:02
Hallo LonelyPixel,

ich finde, der MOSS ist ein vertretbares Verfahren. Natürlich ist es deine Entscheidung, ob du dich den Anforderungen stellst. Du kannst auch auf die Umsätze verzichten und Bestellungen aus dem Ausland ablehnen. Umsatzsteuer ist immer ein bisschen kompliziert, aber wenn du wirklich ein Geschäft aufbauen willst, musst du dich damit auseinandersetzen. Reverse Charge ist übrigens kein Ersatz für MOSS.
MOSS = Umsätze mit Privatkunden, Reverse Charge = Umsätze mit Firmenkunden.

Apropos Umsatzsteuer: Mir fällt jetzt erst auf, dass du keine Umsatzsteuer-ID hast, aber auch die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst. Das ist mutig. Entweder müssen deine Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, oder du musst darauf unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Du kannst sonst Ärger bekommen bis hin zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer auf deine zurückliegenden Umsätze.

Noch einmal der Tipp: Lass dich wenigstens einmal von einem Steuerberater beraten!

Good Luck
HaWeBe
Zitat
LonelyPixel schreibt:
[ ... Aber selbst das Reverse-Charge-Verfahren scheint ja schon Zusatzaufwand in unbekannter Höhe zu fordern, so dass jegliche Auslandsgeschäfte einen Spezialisten erfordern. Schade eigentlich, dass sich die Weltwirtschaft dermaßen isoliert.

Ja der Gesetzgeber macht es einem hier nicht gerade leicht. Würde es jedoch nicht immer wieder gerade große Firmen geben, die alles daran setzen, Steuern mit allen möglichen Tricks zu vermeiden, wäre es vermutlich einfacher. So läuft der Gesetzgeber immer hinterher und versucht Lücken zu schließen. Dadurch wird es immer aufwendiger für uns ...

Gruß, CP1
Zitat
HaWeBe schreibt:
Apropos Umsatzsteuer: Mir fällt jetzt erst auf, dass du keine Umsatzsteuer-ID hast, aber auch die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst. Das ist mutig. Entweder müssen deine Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, oder du musst darauf unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Du kannst sonst Ärger bekommen bis hin zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer auf deine zurückliegenden Umsätze.

Mutig? Ich denke das ist normal. Meine Erfahrung ist, dass einem das Finanzamt eine USt-ID zuweist, wann immer es Lust dazu hat. Ich bin dafür wahrscheinlich nicht wichtig genug. Eine Steuernummer habe ich natürlich, die muss ich ja in der Steuererklärung (ESt, USt, Gewerbesteuer) angeben. Meine Rechnungen enthalten die ausgewiesene MwSt von 19 % und die habe ich bislang jedes Jahr ans Finanzamt gezahlt. Nachzahlungen können hier nicht auftreten. Die letzten 15 Jahre war das alles in Ordnung so. Mit dem Ausland hatte ich da aber auch gar nichts zu tun. Nun könnte das aber irgendwann passieren.
Sorry. Dann habe ich das falsch verstanden. Die USt-ID musst du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die  bekommst du nicht einfach so zugewiesen. Die USt-ID ist kostenlos und Vorschrift, wenn du Geschäfte im Ausland machst. Ich glaube, du kannst deine USt-ID auch online beantragen. www.bzst.de

Gruß
HaWeBe
Zitat
HaWeBe schreibt:
Es gibt einen schmerzhaften Ausweg. Wenn du deine Anwendung vorübergehend nicht mehr als Download verkaufst, sondern nur noch auf Datenträger verschickst, dann kommst du um die USt herum. Dann ist der Verkauf deiner Software keine elektronische Dienstleistung mehr.

Und was wäre, wenn er neben der CD-ROM-Verschickerei die Software auch noch zusätzlich als "Backup" online zum Download  anbieten würde?

Das wäre ja dann auch wieder eine "elektronische Dienstleistung", wenn auch nicht gerade Hauptgegenstand des Verkaufs...
Zitat
LonelyPixel schreibt:

Mutig? Ich denke das ist normal. Meine Erfahrung ist, dass einem das Finanzamt eine USt-ID zuweist, wann immer es Lust dazu hat. Ich bin dafür wahrscheinlich nicht wichtig genug.

Das Finanzamt weist dir eine USt-ID nicht zu, wenn es Lust dazu hat, sondern wenn du dieses USt-ID dort beantragst. Du musst dich dafür nicht an das BZSt wenden, sondern kannst es über dein zuständiges Finanzamt erledigen.

Für deine Rechnungen in Deutschland ist deine Steuernummer ausreichend. (§14 Abs.4 Nr. 2 UStG)

MfG
Zitat
Stephan M. schreibt:
Das Finanzamt weist dir eine USt-ID nicht zu, wenn es Lust dazu hat, sondern wenn du dieses USt-ID dort beantragst.

So ganz sicher auch nicht. Mein Vater hat vor einigen (etwa 10?) Jahren eine USt-ID bekommen, ohne dass er danach gefragt hat.
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