Software-Download und neue EU-USt

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Software-Download und neue EU-USt
Ich arbeite gerade an einer Anwendung, die ich möglicherweise weltweit über meine Website verkaufen (lizensieren) möchte. Ich habe bereits ein Gewerbe in Deutschland angemeldet (ohne USt-ID, kein Kleinunternehmer) und stelle gelegentlich Rechnungen an regionale Kunden mit USt aus, die ich in der Steuererklärung entsprechend angebe. Soweit kein Problem.

Bislang war es wohl so, dass man bei allen Verkäufen ins Ausland (EU und Welt) gar keine USt berechnen musste, bin mir da aber nicht sicher. Das ist dann auch noch einfach, da ich die USt für diese Rechnung eben auf 0 setze und sonst alles wie gewohnt summiert wird. (Ob ich dem Käufer die 19 % USt dann erlasse oder nicht, bleibt mir überlassen.)

Dank der tollen EU-Regelung seit 2015 muss ich jetzt aber für private Kunden im EU-Ausland deren USt-Satz berechnen und ihn auch irgendwie kompliziert hier oder in deren Land melden und zeitnah abführen sowie mich an die Gesetze von 27 weiteren Ländern halten, die teilweise vermutlich nichtmal auf deutsch verfügbar sind. Kurz: Das ist völlig unmöglich umzusetzen. Sowas kann Amazon machen, aber nicht der kleine Einzelmensch. (Ulkigerweise sollten wohl gerade Amazon oder Google damit bestraft werden, effektiv fliegen aber nur sehr viele kleine aus dem EU-Markt raus...)

Aber habe ich zumindest den Geltungsbereich richtig verstanden? Ich sehe das so, dass ich folgende Regionen bedienen kann:

• Deutschland: privat und gewerblich, 19 % USt berechnen
• EU-Ausland: gewerblich, 0 % USt berechnen (Reverse Charge, der Empfänger muss sich damit abplagen); privat nicht möglich
• Welt: privat und gewerblich, 0 % USt berechnen, keine weiteren Sorgen (Pflichten des Empfängers unbekannt)

Ich würde also erstmal private Kunden im EU-Ausland ausschließen und hätte keinen Aufwand. Stimmt das?

Gestern habe ich hier im Forum schon den Hinweis auf Share-it gefunden, weiß aber nicht, was die nun genau für mich tun können. Eine Sales-Anfrage habe ich dort schon gestellt. Dazu kämen halt noch deren Gebühren.
Hallo LonelyPixel,

jetzt mal langsam: Um das Verfahren zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den Mini-One-Stop-Shop eingeführt, in Deutschland "Kleine Einzige Anmeldestelle". Lies' dazu das hier:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-in-der-EU-per-Mini-One-Stop-Shop-Fragen-und-Antworten.html

Dann meldest du dich für das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren an. Das geht hier:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Mini_One_Stop_Shop/FAQ/faq_M1SS_­node.html

Jetzt kommen wir zu deinem echten Problem: Wenn du dich jetzt anmeldest, kannst das MOSS-Verfahren meines Wissens erst ab dem nächsten Quartal nutzen. Bis dahin musst du dich aus meiner Sicht tatsächlich in jedem einzelnen Land zur USt anmelden, in dem du etwas verkaufst.

Es gibt einen schmerzhaften Ausweg. Wenn du deine Anwendung vorübergehend nicht mehr als Download verkaufst, sondern nur noch auf Datenträger verschickst, dann kommst du um die USt herum. Dann ist der Verkauf deiner Software keine elektronische Dienstleistung mehr.

Jetzt kommt der wichtigste Rat: Setz dich mit einem  Steuerberater zusammen!

Viel Glück
HaWeBe
Bearbeitet: HaWeBe - 07.01.2015 08:56:10
Zitat
HaWeBe schreibt:
jetzt mal langsam: Um das Verfahren zu erleichtern, hat der Gesetzgeber den Mini-One-Stop-Shop eingeführt, in Deutschland "Kleine Einzige Anmeldestelle". Lies' dazu das hier:

Dann meldest du dich für das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren an. Das geht hier:

Viel zu kompliziert. Das lohnt sich nie. Und das Risiko ist mir zu groß. So lasse ich lieber die Finger aus dem Ausland.

Zitat
Jetzt kommen wir zu deinem echten Problem: Wenn du dich jetzt anmeldest, kannst das MOSS-Verfahren meines Wissens erst ab dem nächsten Quartal nutzen. Bis dahin musst du dich aus meiner Sicht tatsächlich in jedem einzelnen Land zur USt anmelden, in dem du etwas verkaufst.

Die Verzögerung ist kein Problem, da ich sowieso erst in ein paar Monaten mit dem Verkauf beginnen kann. Bis dahin ließe sich alles einrichten. Aber MOSS wollte ich ja sowieso umgehen.

Zitat
Jetzt kommt der wichtigste Rat: Setz dich mit einem  Steuerberater zusammen!

OK, dann werd ich wohl dort weiterfragen müssen. Mir ging es erstmal darum, ob es auch eine primitive Teillösung gibt. Aber selbst das Reverse-Charge-Verfahren scheint ja schon Zusatzaufwand in unbekannter Höhe zu fordern, so dass jegliche Auslandsgeschäfte einen Spezialisten erfordern. Schade eigentlich, dass sich die Weltwirtschaft dermaßen isoliert.
Bearbeitet: LonelyPixel - 07.01.2015 19:48:02
Hallo LonelyPixel,

ich finde, der MOSS ist ein vertretbares Verfahren. Natürlich ist es deine Entscheidung, ob du dich den Anforderungen stellst. Du kannst auch auf die Umsätze verzichten und Bestellungen aus dem Ausland ablehnen. Umsatzsteuer ist immer ein bisschen kompliziert, aber wenn du wirklich ein Geschäft aufbauen willst, musst du dich damit auseinandersetzen. Reverse Charge ist übrigens kein Ersatz für MOSS.
MOSS = Umsätze mit Privatkunden, Reverse Charge = Umsätze mit Firmenkunden.

Apropos Umsatzsteuer: Mir fällt jetzt erst auf, dass du keine Umsatzsteuer-ID hast, aber auch die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst. Das ist mutig. Entweder müssen deine Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, oder du musst darauf unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Du kannst sonst Ärger bekommen bis hin zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer auf deine zurückliegenden Umsätze.

Noch einmal der Tipp: Lass dich wenigstens einmal von einem Steuerberater beraten!

Good Luck
HaWeBe
Zitat
LonelyPixel schreibt:
[ ... Aber selbst das Reverse-Charge-Verfahren scheint ja schon Zusatzaufwand in unbekannter Höhe zu fordern, so dass jegliche Auslandsgeschäfte einen Spezialisten erfordern. Schade eigentlich, dass sich die Weltwirtschaft dermaßen isoliert.

Ja der Gesetzgeber macht es einem hier nicht gerade leicht. Würde es jedoch nicht immer wieder gerade große Firmen geben, die alles daran setzen, Steuern mit allen möglichen Tricks zu vermeiden, wäre es vermutlich einfacher. So läuft der Gesetzgeber immer hinterher und versucht Lücken zu schließen. Dadurch wird es immer aufwendiger für uns ...

Gruß, CP1
Zitat
HaWeBe schreibt:
Apropos Umsatzsteuer: Mir fällt jetzt erst auf, dass du keine Umsatzsteuer-ID hast, aber auch die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst. Das ist mutig. Entweder müssen deine Rechnungen Umsatzsteuer enthalten, oder du musst darauf unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Du kannst sonst Ärger bekommen bis hin zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer auf deine zurückliegenden Umsätze.

Mutig? Ich denke das ist normal. Meine Erfahrung ist, dass einem das Finanzamt eine USt-ID zuweist, wann immer es Lust dazu hat. Ich bin dafür wahrscheinlich nicht wichtig genug. Eine Steuernummer habe ich natürlich, die muss ich ja in der Steuererklärung (ESt, USt, Gewerbesteuer) angeben. Meine Rechnungen enthalten die ausgewiesene MwSt von 19 % und die habe ich bislang jedes Jahr ans Finanzamt gezahlt. Nachzahlungen können hier nicht auftreten. Die letzten 15 Jahre war das alles in Ordnung so. Mit dem Ausland hatte ich da aber auch gar nichts zu tun. Nun könnte das aber irgendwann passieren.
Sorry. Dann habe ich das falsch verstanden. Die USt-ID musst du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die  bekommst du nicht einfach so zugewiesen. Die USt-ID ist kostenlos und Vorschrift, wenn du Geschäfte im Ausland machst. Ich glaube, du kannst deine USt-ID auch online beantragen. www.bzst.de

Gruß
HaWeBe
Zitat
HaWeBe schreibt:
Es gibt einen schmerzhaften Ausweg. Wenn du deine Anwendung vorübergehend nicht mehr als Download verkaufst, sondern nur noch auf Datenträger verschickst, dann kommst du um die USt herum. Dann ist der Verkauf deiner Software keine elektronische Dienstleistung mehr.

Und was wäre, wenn er neben der CD-ROM-Verschickerei die Software auch noch zusätzlich als "Backup" online zum Download  anbieten würde?

Das wäre ja dann auch wieder eine "elektronische Dienstleistung", wenn auch nicht gerade Hauptgegenstand des Verkaufs...
Zitat
LonelyPixel schreibt:

Mutig? Ich denke das ist normal. Meine Erfahrung ist, dass einem das Finanzamt eine USt-ID zuweist, wann immer es Lust dazu hat. Ich bin dafür wahrscheinlich nicht wichtig genug.

Das Finanzamt weist dir eine USt-ID nicht zu, wenn es Lust dazu hat, sondern wenn du dieses USt-ID dort beantragst. Du musst dich dafür nicht an das BZSt wenden, sondern kannst es über dein zuständiges Finanzamt erledigen.

Für deine Rechnungen in Deutschland ist deine Steuernummer ausreichend. (§14 Abs.4 Nr. 2 UStG)

MfG
Zitat
Stephan M. schreibt:
Das Finanzamt weist dir eine USt-ID nicht zu, wenn es Lust dazu hat, sondern wenn du dieses USt-ID dort beantragst.

So ganz sicher auch nicht. Mein Vater hat vor einigen (etwa 10?) Jahren eine USt-ID bekommen, ohne dass er danach gefragt hat.
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE u......

Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir gehören zu den führenden Anbietern von Kunststoff-Fenster­systemen und sind für unsere Innovationen bekannt. Mitarbeiter, Kunden und Partner stehen im Zentrum des unter­nehmerischen Handelns. Inne......

Hauptbuchhalterin (m/w/d) Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und......

Anlagenbuchhalterin (m/w/d) Als Mitglied des Teams Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung bearbeiten Sie eigenständig das Anlagevermögen in SAP und kümmern sich dabei besonders und die Aktivierung von Großprojekten. Hierbei haben Si......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Schattdecor ist Weltmarktführer im Bereich dekorativer Oberflächen. Durch die Internationalisierung unseres Geschäfts und kontinuierliche Ausweitung unserer Produktpalette, vom Dekordruck hin zu innov......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung