Vorsteuervergütungsverfahren abgelehnt - Rechnungen von Microsoft und Tech Smith - warum?

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Vorsteuervergütungsverfahren abgelehnt - Rechnungen von Microsoft und Tech Smith - warum?
Hallöchen  :wink1:

ich habe zum 1. mal einen Antrag auf Vorsteuervergütung weggeschickt, der prompt abgelehnt wurde! Leider verstehe ich jetzt gar nicht warum  :?:
Es handelt sich um zwei Rechnungen auf dem Jahr 2014 mit jeweils 15 % Vorsteuer (Luxemburg). Eine Rechnung ist von Microsoft und eine von TechSmith. Es sind Rechnungen über Software. Die Begründung der Ablehnung lautet: "Die Dienstleistungen, welche an den Antragsteller erbracht wurden, liegen nicht im Geltungsbereich der luxemburgischen Mehrwertsteuer (abgeändertes Mehrwertsteuergesetz vom 12. Februar 1979, Art. 17) oder Lieferung(en) von Gegenständen, die beim Lieferer steuerbefreit sein könnte(n) (abgeändertes Mehrwertsteuergesetz vom 12. Februar 1979, Art. 43)."
Hatte das schon mal jemand?

Würde mich über Antworten sehr freuen!
Hi,
wusste der Lieferer, das er an ein Unternehmen liefert? Reverse Charge-Verfahren!?!
Ist die Rechnung korrekt mit dem ausgewiesenen Steuersatz und Betrag?

Liefert in Europa ein Unternehmer an einen Anderen, so ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner?

Ist es überhapt eine Lieferung oder ist es eine sonstige Leistung. War es ein Download oder eine Versendung als Datenträger per Post?

Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass es zu Software und der Frage Lieferung oder sonstige Leistung in den letzten Jahren mal ein Urteil oder ein BMF-Schreiben gab. Habe dieses aber grade nicht zur Hand.

MfG
Hallo,

ganz einfach: Die Leistungen sind nicht in Luxemburg steuerbar. Es handelt sich aus Sicht der Luxemburger um einen überhöhten Steuerausweis (auf deutsch: 14c-Steuer). Diese Beträge sind nicht vergütungsfähig.

Handelt es sich bei der Softwareüberlassung um eine sonstige Leistung, ist die wegen § 3a Abs. 2 UStG in DE steuerbar, weil B2B. Handelt es sich um eine Lieferung, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, der nach § 3d UStG ebenfalls in Deutschland zu besteuern ist.

Egal, wie man es dreht und wendet, Du hättest die USt in Deutschland abführen müssen (was nachzuholen wäre). Die (in Deutschland abgeführte) Vorsteuer gehört deshalb nicht ins Vergütungsverfahren nach Luxemburg, sondern in Deine deutsche Voranmeldung.

Zudem solltest Du Dich mit Microsoft und TechSmith in Verbindung setzen, um die luxemburgische Steuer zurückzubekommen. Wahrscheinlich hast Du vergessen, bei der Bestellung Deine deutsche ID anzugeben.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 10.03.2015 14:53:19
Seiten: 1
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