Darstellung der BWA

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Seiten: 1
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Darstellung der BWA
Hallo Buchhalterkollegen,

ich habe eine Frage zu einer Darstellung in der betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Es geht um folgendes: wir haben bei einem Truck-Händler im Mai 5 LKWs gekauft. Diese haben wir im Zuge eines Sale-and-lease-back-Verfahrens im Juni an eine Leasinggesellschaft verkauft.
Der Aufwand steht nun im Mai und verschlechtert das Ergebnis immens, im Juni sind dagegen die Erlöse sehr hoch.
Ist es eigentlich zwingend notwendig, diesen Ein- bzw. Verkauf in die GuV zu buchen?

Welche Buchung könnte man stattdessen vornehmen?

Hat da jemand einen Vorschlag? Das wäre toll !!!  :klatschen:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Wieso GuV  :?:

Ihr habt LKW's für den eigenen Fuhrpark erst käuflich erworben und dann doch wieder verkauft, um sie zu Leasen. Richtig?

Anders versteh ich zumindest die Frage nicht. Und beide Vorgänge haben reichlich wenig mit der GuV zu tun.

Wie ist denn gebucht worden?

Gruß
Danke für die rasche Antwort !

Ja, wir haben einen eigenen Fuhrpark, alle Fahrzeuge sind geleast. Diese 5 neuen LKWs haben wir gekauft und gebucht wurden sie voll in die Kosten, betriebliche Aufwendungen.

Der Verkauf lief dann im Juni unter sonstige Erlöse.
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Zitat
Diese 5 neuen LKWs haben wir gekauft und gebucht wurden sie voll in die Kosten, betriebliche Aufwendungen.

:o   :o   :o   :o   :o

Wer hat das denn verbrochen???????

Die hätten ja wohl mit den Anschaffungskosten in das Anlagevermögen gebucht werden müssen gegen Verbindlichkeiten oder was auch immer!!! :!:

Oder falls zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, dass geleast werden soll auf ein Verrechnungskonto.


Vergiss mal deine Frage, frag lieber wie man das ganz schnell buchtechnisch rückgänig macht!  :green:

Gruß
Bearbeitet: bdirk - 10.07.2014 21:51:14
Hallo Büchermaus,

ich würde den Vorgang so behandeln:

Die Lkws wurden gekauft um diese weiterzuverkaufen. Das heißt hier liegt kein Fall von Anlagevermögen vor, da.dies LKW nicht dazu bestimmt sind langfristig dem Betrieb zu dienen, sondern es ist sozusagen ein Wareneinkauf.

Eine mögliche Buchung wäre hier beim Kauf:
Ware an Verbindlichkeiten. Somit wäre der Vorgang nicht in der GuV.
Dann beim Weiterverkauf an wen auch immer, buchst du
Ford an Erlöse Ware und
direkt danach Aufwand an Ware.

Somit ist alles im selben Monat und du hast keine Probleme mit der BWA.

Viele Grüße

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@ Maik

Also die Erkenntnis, wer die LKW bilanzieren muss, ignorieren wir mal ob der vielen Informationen der Fragestellerin!  :D
danke für die Antworten !

Also bilanzieren müssen wir die LKWs nicht, da schon beim Einkauf feststand, dass sie zum Leasing wieder verkauft werden sollen.

Mittlerweile hat sich unser Wirtschaftsprüfer die Verträge angesehen, er meinte, es kommt darauf an, um was für Leasingverträge es sich hier handelt, hier gibt es auch verschieden Behandlungen bezüglich der Umsatzsteuer.

Hatte nun Urlaub, in der kommenden Woche bekomme ich Rückmeldung vom WP - bin gespannt
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Ja natürlich kommt es auf die Gestaltung der Leasingverträge an!  ;)

Soll sich euer WP drum kümmern, geht ja um mehr, als 3 EURO 50!


Gruß
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