Steuersatzanwendung bei PKW-Verkauf

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Steuersatzanwendung bei PKW-Verkauf
Hallo,

in unserem Unternehmen soll das Aktivierte Kraftfahhrzeug wieder veräußert werden. Wir sind eine GbR, sind aber nicht im KFZ-Vertrieb tätig. Meine Frage: Welcher Steuersatz bei der Veräußerung findet Anwendung? 7% od. 19 % zurück zuzahlende Vorsteuern? Bei dem Erwerb haben wir logischerweise 19 % Vorsteuern geletend gemacht.


MfG

T.Brast
MfG

T.Brast
Wie kommst du auf 7%USt?
In Ermangelung umsatzsteuerlicher Befreiungs- und/oder Ermäßigungstatbestände ist hier eine Umsatzbesteuerung von 19% USt zu ralisieren. Es sei denn, du kannst noch o.g. beibringen.
MfG
hallo,

was meinst du mit dem "o.g. beibringen"?

MfG

T.Brast
MfG

T.Brast
Die Frage ist, ob es für die GbR irgendwelche Ausnahmetatbestände gibt wie die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes (z.B. Tierhaltung, Zweckbetrieb nach §64 AO, Werkstätten für behinderte Menschen....) siehe §12 UStG.
Ist dies nicht der Fall, ist der allgemeine seit 2007 geltende Steuersatz von 19% anzuwenden.
MfG
Bearbeitet: togi - 05.01.2012 10:58:56
Hallo,

die Umsatzsteuer ist rechtsformneutral. Daher ist nicht die Frage, ob es für die Gesellschaftsform "GbR" Ausnahmetatbestände gibt, sondern für die Lieferung eines Kfz. Eindeutige Antwort: Nein, der Steuersatz beträgt 19 %.

Gruß
Gustav
Jetzt sehe ich, dass ich togi womöglich falsch verstanden habe. Dein Posting zielt nicht auf eine Ausnahme für GbRs ab, sondern auf eine mögliche Tätigkeit der GbR. Sorry. Das Ergebnis bleibt aber trotzdem: grundsätzlich 19 %.

Gruß
Gustav
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