ich bin Musiker und unterrichte noch an ein paar Musikschulen.
Einige davon sind laut § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auf den Rechnungen an diese Schulen berechne ich keine Umsatzsteuer.
Bei den andern Schulen die nicht befreit sind, schreibe ich 7%. All meine Kollegen tun das auch und mein FA hat sich noch nicht beschwert.
Ich werde im neuen Schuljahr aber an einer neuen Schule anfangen, und die Chefin hat mir gesagt, dass die Schule wie auch die Lehrer 19% USt. verlangen müssen. Nur die musikalische Darbietung ist für den verringerten Steuersatz berechtigt, das Unterrichten muss mit 19% versteuert werden.
Im Netz konnte ich leider nix davon finden und mein Steuerberater ist seit gestern im Urlaub
Weiß jemand näheres dazu?
Viele Grüße,
Stefan
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