Rückstellung - Aufwandskonten

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[ geschlossen ] Rückstellung - Aufwandskonten
Hallo,

wie stelle ich am besten dar, wenn Rechnungen, die jetzt im Januar 2011 eintreffen mit Rechnungsdatum Januar, der Leistungsgegenstand jedoch in 2010 liegt....

Mir kommt das unübersichtlich vor, diese alle gegen Rückstellungen zu buchen, egal welches Aufwandskonto es betrifft.

Es wurde bei uns ein Posten Rückstellung gebildet, mit einem Aufwandskonto (6850 so. betr. Aufwand)

Grüsse
Kimstern
Unabhängig davon, ob in Eingangsrechnungen über LuL abgerechnet wird die im zurückliegenden Wirtschaftsjahr bereits als Aufwandsrückstellungen gebucht sind oder nicht, werden diese Aufwendungen auf ein Aufwandskonto gebucht -Aufwand an Kreditor- (Aufwand auf Aufwandskonto ---> ist eigentlich klar)!

Die Auflösung der Rückstellung erfolgt dann mit dem Buchungssatz -Rückstellungen an Aufwand-.
Ich gehe hier von Rückstellungen genau in Höhe des eingetretenen Aufwandes aus.

Dadurch entsteht eine Soll- und Habenbuchung auf dem Aufwandskonto. Im Saldo (dem Erfolg) ist der eingetretene Aufwand neutralisiert. Wenn ich aber auf das Aufwandskonto schaue, kann ich feststellen wie hoch dieser im Wirtschaftsjahr eingentlich ohne Rückstellung war (ist auch für die Kostenrechnung absolut wichtig).

Grundsatz: Eingangsrechnungen IMMER in den Erfolg (GuV) buchen und NIE gegen die Rückstellung!!!
MfG
Bin zum ersten Mal hier in dem Forum.

Darf ich hier auch eine Frage stellen? Ich habe auch ein Problem mit einer Verbindlichkeitseinbuchung.
Da geht es um Lohn incl. Abfindung, die aber feststeht -also keine Rückstellung ist.

Ich würde in 2010 noch buchen: Aufwand Gehalt an Sonst.Verbindlichkeiten und meine damit den Betrag der Auszahlung Lohn Jan.2011.
Frage: bucht man "Aufwand Gehalt" oder nimmt man ein anderes Konto?

Und 2011 muss die Verbindlichkeit doch auch wieder aufgelöst werden.
Wäre das richtig: ... Sonst. Verbindlichkeiten an sonst. Erträge? (oder muss es über das Aufw.kto. wieder ausgeglichen werden?)
Damit würde der Aufwand, der ja in den Lohnbuchungen im Januar in den Lohnkonten drin steht, über die Erträge wieder eliminiert werden und das wäre ja wichtig, denke ich.

Oder sollte man über Kreditor die Verbindlichkeit buchen? Aber dann erscheint die Verb. unter Lieferg.u.Leistungen, was es ja nicht ist?

Wie ist es richtig? Welche Buchungen sind zu machen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Die Abfindung ist kein Entgelt-Aufwand, da sie nicht für eine (vertraglch) erbracht Leistung gezahlt wird (sondern eine vertraglich vereinbarte leistungslose Zahlung von Geld bei Eintritt einer bestimmten Bedingung), sie ist also auf einem separaten Aufwandskonto darzustellen.

Zitat
lovemary schreibt:
Und 2011 muss die Verbindlichkeit doch auch wieder aufgelöst werden.
Wäre das richtig: ... Sonst. Verbindlichkeiten an sonst. Erträge? (oder muss es über das Aufw.kto. wieder ausgeglichen werden?)
Damit würde der Aufwand, der ja in den Lohnbuchungen im Januar in den Lohnkonten drin steht, über die Erträge wieder eliminiert werden und das wäre ja wichtig, denke ich.


Warum erfolgt denn in 2011 keine Auszahlung der zum Bilanzstichtag dargestellten Verbindlichkeit, die ja, wei du schreibst, fest steht, also nicht ungewiss ist und warum steht der Aufwand im Januar 2011, wenn doch die Verbindlichkeit in 2010 gebucht wurde???
MfG
Der Lohn Januar 2011 ist in 2011 gemacht, gebucht u. bezahlt - fließt in den Lohnkonten in den Monat Jan.2011 - u. ist auch da ausgezahlt. Ich übernehme das vom Lohn in die Fibu u. da steckt es also dann auch im Jan.2011 in der Fibu drin.

Wenn ich also die Verbindlichkeit aus 2010 (die ich evtl.? noch einbuchen müsste?) in 2011 auflösen will, müsste ich doch dann entweder den Aufwand eliminieren oder die Verb.gegen Ertrag buchen?

Muss ich überhaupt etwas für 2010 buchen?

Vielen Dank im Voraus.
Hallo lovemary,

Zitat
lovemary schreibt:
Der Lohn Januar 2011 ist in 2011 gemacht, gebucht u. bezahlt - fließt in den Lohnkonten in den Monat Jan.2011 - u. ist auch da ausgezahlt. Ich übernehme das vom Lohn in die Fibu u. da steckt es also dann auch im Jan.2011 in der Fibu drin.


Wenn der Lohn ausschließlich Aufwand in 2011 ist, hat er in 2010 nichts zu suchen! Aber warum dann folgendes:

Zitat
lovemary schreibt:
Ich würde in 2010 noch buchen: Aufwand Gehalt an Sonst.Verbindlichkeiten und meine damit den Betrag der Auszahlung Lohn Jan.2011.


Zitat
lovemary schreibt:
Wenn ich also die Verbindlichkeit aus 2010 (die ich evtl.? noch einbuchen müsste?) in 2011 auflösen will, müsste ich doch dann entweder den Aufwand eliminieren oder die Verb.gegen Ertrag buchen?


Welche Verbindlichkeit willst du denn aulösen in 2011???

Verbindlichkeiten werden entweder durch eine Erhöhung des Auszahlungsstromes (OP-Ausgleich) oder durch Auflösung (auf Grund von Nichtinanspruchnahme durch den Gläubiger nach einem Zeitraum von frühestens 2 Jahren) in den s.b.E. vermindert.

Liegt der Grund für einen Abfindungsanspruch im GJ 2010, ist der Aufwand auch in 2010 zu buchen (z.B. Aufwand Abfindung an sonst. Verbindlichkeit). In 2011 wird die Abfindung dann bei Erfüllung der notwendigen Bedingungen ausgezahlt an den Anspruchberechtigten (Verbindlichkeit an Bank).


Wenn ich dich falsch verstanden haben sollte erkläre es bitte noch einmal- vielleicht anders!
MfG
Die Abfindung steckt im Lohn Januar 2011 mit drin.
Das hatte ich nicht sicherlich richtig ausgedrückt.

Und deshalb weiß ich nicht, wie ich die Abfindung nun in 2010 reinbekomme, weil sie ja nach mehreren Meinungen dorthin gehört.

Vielen Dank für die Hilfe.

MfG
Es gibt verschiedene Arten von Abfindungen. Die meisten sind SV-frei daher
kein Entgelt Aufwand. Steuerrechtlich werden sie erst interessant im
Zufluss der Abfindung. Also ist die Erfassung/Buchung im Januar korrekt.
Abfindungen werden auch über das Lohnkonto gebucht, also kein separates Konto notwendig.
Beste Grüße
BiBu
Diese Abfindung ist auch SV-frei.

Das heißt also für mich, dass ich gar keine Buchung in 2010 machen muss?

Vielen Dank nochmal.

MfG
Hallo Bibu+,
deine Aussage ist korrekt, aber nur steuerrechtlich....

Hallo lovemary,

Handelsbilanziell spielt der Auszahlungszeitpunkt keine Rolle.
Ist der Grund für den Rechtsanspruch des Abfindungsempfängers eingetreten in 2010, ist in 2010 der Aufwand entsprechend auszuweisen §252(1)Nr4 HGB.
Grund vorhanden, Rechtsverpflichtung des Unternehmens lt. Vertrag, DV etc. vorhanden, dann Ausweis in Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag.
In 2011 erfolgt dann die Auszahlung die den Erfolg in 2011 nicht berühert sondern das Umlaufvermögen (Bank) mindert.

Ist Grund vorhanden, Rechtsverpflichtung des Unternehmens lt. Vertrag, DV etc. vorhanden aber der Höhe nach die Verbindlichkeit ungewiss (als Bsp.), dann Rückstellungsbildung.
MfG
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