Handelsgesetzbuch (HGB)

Günther Wittwer
Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist der wesentliche Inhalt des Handelsrechts in Deutschland beschrieben. Für Kaufleute gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nur in zweiter Linie und unterstützt, also subsidiär.

Das Handelsgesetzbuch, Abkürzung HGB, ist am 10. Mai 1897 (RGBl. S. 219) erlassen worden und am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Beeinflusst wurden die Gesetze durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch von 1861 und die Rechtsordnungen in Italien und Frankreich.

Zurzeit wird das Handelsrecht durch die europäische Rechtsetzung beeinflusst. Die letzte Änderung durch Art. 3 G vom 22. Dezember 2015 (Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016). Das Inkrafttreten der letzten Änderung war am 31. Dezember 2015.

In Paragrafen ist das Handelsgesetzbuch aufgebaut und als "Sonderprivatrecht der Kaufleute" in der Praxis bekannt.
Info: Chronik
Im Mittelalter bildete sich schon ein Handelsstand. Die Hansa, seit dem 12. Jahrhundert, oder später der Zollverein (1834) waren die Voraussetzungen. Im Nachbarland Frankreich galt seit 1807 der Code de Commerce. In Deutschland trat 1861 das Allgemeine Handelsgesetzbuch (ADHGB) als erste umfassende handelsrechtliche Regelung in Kraft. Das Handelsgesetzbuch (HGB) trat am 1. Januar 1900 gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft.

Gliederung des Handelsgesetzbuches

  1. Buch Handelsstand (§§ 1 -104a)
  2. Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105 -237)
  3. Buch Handelsbücher (§§ 238 – 342e)
  4. Buch Handelsgeschäfte (§§ 343-475 h)
  5. Buch Seehandel (§§ 476 ff.) –siehe auch Seehandelsrecht- (Deutschland)

In den letzten beiden Jahrzehnten wurde das Handelsgesetzbuch durch eine Vielzahl von Artikelgesetze geändert und ergänzt:
  • Im Jahr 2015 durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), 
  • 2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrecht, 
  • 2009 durch das Bilanzrechtsmodernierungsgesetz (BilMoG) und 
  • 2004 Bilanzrechtsformgesetz (BilReG), um nur die wichtigsten zu nennen.

Handelsrecht

Das Handelsrecht im engeren Sinne ist vorwiegend das im Handelsgesetzbuch (HGB) selbst geregelte Recht. Überwiegend im ersten und vierten Buch des HGB sind nähere Einzelheiten zu diesem Rechtsbereich nachzulesen. Dagegen im weiteren Sinne beinhaltet weitere Rechtsbereiche mit handelsrechtlichem Bezug. (z.B. Bank-und Börsenrecht) das Handelsrecht.

Aufgaben

  1. Wie ist das Handelsgesetzbuch (HGB) in seiner jetzigen Form zu beschreiben?
  2. Finden Sie im Handelsgesetzbuch (HGB) auch Maßregeln für die Personengesellschaften?
  3. Das Handelsgesetzbuch ist Bestandteil des Privatrechts. Stimmt diese Aussage?
  4. Neben den gesellschaftsrechtlichen Regelungen sind im Handelsgesetzbuch Angaben und Richtlinien zur Buchführung und Bilanzierungsvorschriften enthalten. Geben Sie zu diesen Regelungen nähere Einzelheiten an.
  5. Enthält das GmbHG Vorschriften zu der ordnungsgemäßen Buchführung?
  6. Wann ist das Handelsrecht –von wenigen Ausnahmen abgesehen- anwendbar?

Lösungen

1. Aufgabe

In seiner jetzigen Form ist das im Handelsgesetzbuch zusammengefasste Handelsrecht sehr stark durch die Rechtssprechung der Europäischen Union tangiert.

2. Aufgabe

Im Handelsgesetzbuch finden Sie Maßregeln für Personengesellschaften (KG, stille Gesellschaft sowie OHG. Für Kapitalgesellschaften sind Regeln zu Berichten und Abschlüssen enthalten.
Info
Für die Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) gibt es spezielle einzelne Gesetze (GmbHG, AktG)

3. Aufgabe

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist Bestandteil des Privatrechts und enthält das Sonderrecht der Kaufleute bzw. Gewerbetreibenden. 

4. Aufgabe

Im Handelsgesetzbuch wird geregelt, wer der Buchführungspflicht unterliegt. Als zweites nach welchen Grundsätzen zu buchen und zu bilanzieren ist. Hier werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufgegriffen.

5. Aufgabe

Nein, das GmbHG enthält keine Vorschriften zu der ordnungsgemäßen Buchführung. Aus diesem Grund gelten hier die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

6. Aufgabe

Das Handelsrecht ist also – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur anwendbar, wenn zumindest einer der Beteiligten Kaufmann ist (§ 345 HGB).
Info: Basiswissen zum Handelsrecht
Das Handelsrecht ist in der Praxis als Sonderprivatrecht der Kaufleute bekannt. Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht, Privatrecht und Kaufmannsrecht

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letzte Änderung Günther Wittwer am 04.03.2024

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