Anschaffung per Mietkauf

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[ geschlossen ] Anschaffung per Mietkauf
Folgender Sachverhalt:
Ich schaffe mir per Mietkauf ein Wirtschaftsgut fürs AV an.
Die Mietkaufraten laufen über 4 Jahre, nach Zahlung der letzten Rate geht der Eigentum lt. Vertrag zum Käufer über.
Die Raten sind in den 4 Jahren auf Kosten gebucht worden!
Der Anschaffungszeitpunkt ist dann der, an dem ich meine letzte Rate gezahlt habe?
Wie hoch sind dann die Anschaffungskosten? Der aktuelle Marktwert für dieses Gut mit einem Alter von 4 Jahren??
Dann würde ich auf diesen Wert noch anteilig für das laufende Jahr abschreiben???
Ist das so korrekt?? :?:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Hallo büchermaus,

Nein, du aktivierst es bereits bei erhalt des WG. Ebenso bekommst du dann die Vst. sofort und normalerweise stellt einem die Mietfirma die Ust. als vorabsumme sofort in Rechnung, da Sie diese auch sofort abführen müssen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Aber ich kann doch erst ein Wirtschaftsgut aktivieren, wenn es mein Eigentum ist, oder?
Wie sieht es dann mit der Afa aus? Hatte dann ja keine Anschaffungskosten, bis auf die Raten!
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Doch, bei einem reinen Mietkauf bekommst du auch eine Rechnung mit der Aufstellung des WG und seines Wertes.
Dort wird dann auch die Ust. ausgewiesen.

Hast du denn schon Unterlagen von deinem Mietkauf?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Es handelt sich hier um eine Anschaffung aus 2006! Die Zahlung der Raten ist seit dem 01.07. beendet, der Mietkaufvertrag ist aus 2006. Die Raten zu 810,00€ x 48 Monate wurden auf Kosten gebucht. Wie im Jahr 2006 gebucht wurde, kann ich nicht sagen, da habe ich leider keinen Einblick. :(
Leider haben wir keinen ausgebildeten Buchhalter in der Firma, daher kann mir keiner eine Erklärung zur Anschaffung bzw. zur Aktivierung dieses Wirtschaftsguts geben  :o
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Wie sieht es denn im Anlagenspiegel aus? Das WG dort vorhanden?

Ich vermute zwar nicht, da ihr die Mietzahlungen als Kosten behandelt ab aber gib mal erstmal bescheid.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

ich stimme hier Andreas zu.

Der Mietkauf ist ja hierbei nur eine Art der Finanzierung ähnlich wie beim Leasing mit Kaufoption.

Der Gesetzgeber geht bei der Aktivierung vom wirtschaftlichen Eigentum aus. Daher muss es aktiviert werden.

Die Anschaffungskosten setzen sich dann aus den Raten zusammen, leider kenne ich mich dabei nicht 100%ig aus.

Gruß Reaper
Leider kann ich den Anlagenspiegel nicht einsehen, dazu müßte ich im Steuerbüro nachfragen. Das Anlagekonto 'Maschinen' weist nur eine Summe auf, ich kann da nicht im Einzelnen erkennen, welche Maschinen hier eingebucht sind  :(
Es geht mir auch nicht nur um diesen Fall, sondern wie es grundsätzlich mit Anschaffungen per Mietkauf aussieht. Wann aktivieren, wie abschreiben??
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Also grundsätzl. wird aktiviert bei Anschaffung des WG und dieser wird auch ganz normal abgeschrieben.

beim Mietkauf hast du dann die Raten die wie bei einem Darlehen aus Tilgungsraten und Zinsen bestehen. Nicht zu verwechseln mit einer reinen Leasingform, dort wird nichts aktiviert.
Solltest du mal Leasing vornehmen, melde dich ruhig vorher, denn auch hier gibt es bestimmte Formen wo der LN bilanzieren muss.

Wenn die Verbuchung ein Stb. vorgenommen hat, dann muss er doch wissen um welche Form es sich gehandelt hat. Sollte der einen Mietkauf als lfd. Aufwand behandelt haben, hatt der einen dicken Bock geschossen.

Wenn´s nun aber schon schief gelaufen ist, dann würd ich hier nichts mehr ändern, auch eine nachtr. Aktivierung kommt nicht in Betracht, da der gesamte Aufwand bereits in der GUV war. Wenn einbuchen dann höchstens mit einem Erinnerungswert von 1 Euro. Dies führt bei einem Verkauf dann zu einem Erlös und Steuerzahlungen. Sollte irgendwann ein BP drüber stolpern, dann sagst du wie es ist und du dies einfach vom Stb. übernommen hattest, wenn er human ist und  nicht ganz so fleißig ;)  dann beläst er es dabei vorallem wenn die Laufzeit mit der Afa-Zeit nahezu identisch ist. Sollte bei einer BP die Afa-Zeit zu Ende sein, dann wird sich auch nicht viel ändern,selbst wenn Mietkauf und Afa-Zeit auseiander driften, da er dann alle Jahre korrigieren müsste und damit auch eher eine Null bei rumkommt.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 26.07.2010 20:18:44
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wie würde dann eine Buchung bei Anschaffung aussehen? Der volle Wert des Wirtschaftsguts ins Anlagekonto im Soll, die Vorsteuer ziehe ich von meiner Zahllast ab, sofern ich eine habe, die Raten auf langfristige Verbindlichkeiten und die Zinsen verbuche ich als Zinsaufwand! Richtig?  :denk:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
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