Anlagenspiegel - Aufbau und Darstellung im Jahresabschluss

Annette Witzenhausen
Der Anlagenspiegel ist eine Übersicht, die die Entwicklung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens über mehrere Jahre hinweg darstellt. Der Aufbau des Anlagenspiegels erschließt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und ist in §268 geregelt. Es ist zu entnehmen, dass „die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens“ aufzuzeigen ist.

Ebenfalls ist die Darstellung des Anlagenspiegels im HGB vorgegeben, sie gliedert sich wie folgt auf: Die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, des weiteren die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres. Die Abschreibungen sind in gesamter Höhe ebenfalls hier aufzuführen, somit ergibt sich folgende Darstellung in tabellarischer Form:



Erweitert wird diese Darstellung zumeist um die Angaben zu den Abschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres, sowie dem Buchwert des Vorjahres und dem Buchwert des laufenden Geschäftsjahres nach der Abschreibung. Die Abschreibung kann laut HGB ebenfalls wahlweise in der Bilanz unter dem entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen werden oder aber im Anhang in einer dem Anlagenspiegel entsprechenden Gliederung dargestellt werden. Die tabellarische Darstellung dazu ergibt sich wie folgt:



Der Anlagenspiegel ist lediglich von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 274a Nr.1 HGB. Der Anlagenspiegel, heutzutage zumeist als Anlagengitter bezeichnet, stellt zusätzlich zur Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz eine weitere Quelle der Kapitalflussrechnung dar.

Mithilfe des Anlagegitters ist es für Analysten, Finanzämter, Banken und auch den Unternehmer selber möglich, eine Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens zu erhalten. Da Rückschlüsse auf Alter und Zustand von Maschinen gezogen werden können, kann das Anlagegitter somit auch als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen dienen.




letzte Änderung Annette Witzenhausen am 20.07.2024

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15.11.2015 15:46:27 - Gast

Sehr geehrte Damen und Herren,

es hat sich mir bisher nicht erschlossen, ob die Neuregelung zum Anlagenspiegel gem. § 284 Abs. 3 (HGB nach BilRUG) die bisher üblichen tabellarischen Darstellungsformen - siehe z. B . auch oben) - berühren (d. h. obsolet erscheinen lassen und neu zu konfigurieren sind) oder nicht.

Wie ist Ihre Auffassung? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schellenberg

Hasenweg 3
24631 Langwedel

04329 - 1306
0176-53466299
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