Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen

Anzeige
RS Controlling-System
Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen
Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: Eine Veranstaltungsagentur (Regelbesteuert, EÜR, skr03) organisiert eine Veranstaltung in Deutschland. Dafür werden vorab online Tickets verkauft. Der Verkauf erfolgt über ein Ticketportal, dass von einer in Kalifornien ansässigen Firma betrieben wird. Dort auf deren Website können Kunden/Gäste ihr Ticket  erwerben.
Nach Ende der Veranstaltung erhält die Agentur eine Zahlung vom Ticketportal und eine Auszahlungsübersicht, in der die Nettoeinnahmen, die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Ticketgebühren gelistet sind.
Pro Ticket sind hier 10,00€ Nettoeinnahme, 1,54€ Gebühr für das Ticketportal und 2,19€ USt. gelistet.
Ebenso erhält die Agentur eine Rechnung, in die Gebühren für das Portal aufgeführt sind (1,54€ pro Ticket, 0% USt.). Auf dieser Rechnung ist der Vermerkt „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“ zu finden.
Auf Auszahlungsübersicht und Rechnung sind jeweils die USt.-ID der Veranstaltungsagentur und die EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Gesamteinnahmen (Nettoeinnahmen + Ticketgebühr = 11,54€ pro Ticket) als Einnahme mit 19% USt. (2,19€) (8300) buche und die Ticketgebühr in einer separaten Buchung als Fremdleistung 19% §13b (3123) mit Reverse Charge erfasse?
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Vielen Dank schonmal
Solch verflochtene Sachverhalte versteht man in der Regel besser, wenn sich die gegenläufigen Transaktionen einzeln vor Augen führt. Vorliegend werden zwei Leistungen  erbracht, wobei ich nach der Sachverhaltsschilderung unterstelle, dass das Ticketportal in den USA lediglich als Vermittler auftritt.

Leistung 1: Ticketverkauf von der Agentur an den Endkunden. Besteuerungsort ist Deutschland, weil die Veranstaltung hier stattfindet (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG). Die Kunden wenden pro Ticket netto 11,54 Euro auf. Deutsche USt i.H.v. 2,19 Euro passt also. Steuerschuldner ist die deutsche Veranstaltungsagentur. Kein Reverse Charge, da die Leistung in Deutschland nicht von einem Ausländer erbracht wird.

Leistung 2: Vermittlung des Ticketverkaufs durch das im Ausland ansässige Ticketportal. Leistungsempfänger ist die Agentur. Leistungsort ist Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Reverse Charge ist korrekt, da die Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbracht wird.

Auf den richtigen Buchungssatz kommt man, wenn man erstmal Einzelbuchungssätze entwirft und diese dann sozusagen ineinander schiebt. Was die zutreffenden Konten in SKR03 angeht, würde ich mich zurückhalten. Das können andere hier besser. Die obigen Vorschläge hören sich für mich schon mal ganz gut an.

Zitat
tomyschie schreibt:
EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Zitat
tomyschie schreibt:
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Das ist korrekt. Ich hoffe, dass die Erläuterung oben zur Aufklärung beigetragen hat.
Bearbeitet: gustav - 27.02.2024 06:57:21
ah, das macht es auf jeden Fall um einiges verständlicher. Vielen Dank!

Es gibt nun noch einen Spezialfall:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.
In der Auszahlungsübersicht sind hier pro Ticket 10,00€ Netto, 0,00€ USt. und 1,83€ Gebühr (Entspricht den im oben genannten Fall 1,54€ + 19%)
In der ebenfalls erhaltenen Rechnung sind pro Ticket 1,54€ Gebühren und 0,29€ „Ticketportal-Steuer“ gelistet. Ebenso ist wieder der Hinweis finden: „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“
Das Ticketportal ist laut eigener Aussage beim holländischen Finanzamt unter dem Mini-One-Stop-Shop(„MOSS“)-Programm angemeldet

Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?
Zitat
tomyschie schreibt:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.

Dann ist das Ticketportal ganz offensichtlich davon ausgegangen, es nicht mit einem Unternehmer als Veranstalter zu tun zu haben.

Deshalb wurde auf den Ticketpreis keine Umsatzsteuer aufgeschlagen. Konsequent, da die Leistungen eines Nichtunternehmers nicht umsatzsteuerbar sind.

Die Vermittlungsleistung vom Ticketportal an den Veranstalter bleibt steuerbar, da sie ja von einem Unternehmer erbracht wurde. Die Leistung ist weiterhin in DEU steuerbar, nur auf Grundlage einer anderen Ortsregelung, nämlich § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. Nr. 4 UStG. Also 19 % auf 1,54 Euro. Passt auch. Jedoch hat das Ticketportal die Umsatzsteuer wahrscheinlich über den (M)OSS abgeführt, für den es in NLD registriert ist. Aus Sicht des Portals auch konsequent, da es angenommen hat, es mit einem Nichtunternehmer zu tun zu haben.

Zitat
tomyschie schreibt:
Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

Die Interpretation dürfte richtig sein. Umsatzsteuer fällt trotzdem an. Diese wird der Veranstalter wohl aus der eigenen Tasche zahlen müssen, ohne sie auf die Kunden abwälzen zu können.

Zitat
tomyschie schreibt:
In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?

Die Steuer auf die Vermittlungsleistung ist als Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG nicht abziehbar. Wenn man es richtig machen wollte, müsste der Vorgang rückabgewickelt werden. Viel Aufwand, der mit den Nutzen verglichen werden müsste. Die Reverse-Charge-Steuer schuldet der Unternehmer dennoch, kann sie ggf. als Vorsteuer abziehen. Falls Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, muss man praktisch also nichts unternehmen, weil es  auf null hinausläuft, egal wie man es dreht.
Bearbeitet: gustav - 28.02.2024 19:55:37
ok super, danke vielmals!!

Eine Frage hierzu hat sich noch ergeben:

Zitat

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Werden Unternehmen mit solcher einer im OSS-Non-EU-Schema registrierten Nummer als Drittland (weil eben in den USA ansässig) oder wie ein in der EU ansässiges Unternehmen (weil eben in der EU im MOSS registriert) behandelt? Also auch unabhängig vom genannten Fall, ganz allgemein
Die Nutzung des OSS (bis 30.6.2021 MOSS) macht einen Unternehmer mit Sitz im Drittland nicht zum EU-Unternehmer. Früher mussten sich diese Unternehmer in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Leistungen erbrachten, registrieren, Steuererklärungen abgeben und die Umsatzsteuer zahlen. Heute reicht eine Anmeldung in einem EU-Mitgliedstaat. Dort gibt man eine Steuererklärung ab und zahlt die Steuer in einem Betrag. Der Registrierungs-Mitgliedstaat (oder auch "Mitgliedstaat der Identifizierung" - MSI) leitet dann entsprechende Teilbeträge an die übrigen betroffenen Mitgliedstaaten ("Mitgliedstaat des Verbrauchs" - MSV) weiter. Der OSS ist also nichts weiter als eine Verfahrenserleichterung.
Bearbeitet: gustav - 01.03.2024 19:42:13
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Kosten sind rückstellungsfähig? Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Welche Kosten sind rückstellungsfähig? Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung ausgeführt, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder......

BMF-Schreiben zu GoBD aktualisiert BMF-Schreiben zu GoBD aktualisiert Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ......

Jubiläumsfeier: Verspätete Pauschalbesteuerung kann zur Sozialversicherungspflicht führen Jubiläumsfeier: Verspätete Pauschalbesteuerung kann zur Sozialversicherungspflicht führen Wenn Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier nicht mit der nächsten Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden, sind sie......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachangestellte (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 250 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Mitarbeiter Forderungsmanagement / Buchhaltung (m/w/d) Die Firmengruppe Enno Roggemann zählt zu den führenden Anbietern der Holzbranche. Wir importieren und handeln mit Hölzern, Holzelementen und Holzwerkstoffen von mehr als 1000 nationalen und internatio......

Sachbearbeiter*in Inventur Die Abteilung Rechnungswesen ist für die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung (einschließlich Inventurkoordination), die Kontokorrentbuchhaltung, die Reisekosten­abrechnung sowie das Trea......

Business Analyst / Analyst Corporate Finance Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen......

Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Sachgebiet Rechnungswesen Beim Kreis Dithmarschen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Finanzen und Controlling eine Stelle als Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Sachgebiet Rechnungswesen zu besetzen. Es handelt ......

Finanzbuchhalter / Lohnbuchhalter (m/w/d) Das MVZ Gelenk-Klinik ist ein mittelständisches Unter­nehmen mit einem ambulanten Standort in Gundelfingen und einer stationären ortho­pädischen Fach­klinik in Freiburg-Zähringen. Wir behandeln pro Ja......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Forderungsmanagement / Buchhaltung (m/w/d)
Die Firmengruppe Enno Roggemann zählt zu den führenden Anbietern der Holzbranche. Wir importieren und handeln mit Hölzern, Holzelementen und Holzwerkstoffen von mehr als 1000 nationalen und internationalen Partnern. Die spannenden, modernen und nachhaltigen Materialien vertreiben wir im Großhande... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Die Tempur-Sealy-Unternehmensgruppe ist weltweit der größte Hersteller im Bereich von Premium-Matratzen, Kissen sowie inno­va­tiven Bett­systemen. Unsere Produkte verkaufen wir in mehr als 90 Ländern unter der Marke TEMPUR®. Das druck­ent­las­tende Material wird aus­schließ­lich in unter­neh­mens... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Kreditoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Senior Accountant (m/w/d)
Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie Eisen­bahn, Luft- und Raum­fahrt, Medizin, IT und Logistik mit über 180.000 Mitar­beitern in 41 L... Mehr Infos >>

Business Analyst / Analyst Corporate Finance
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Hauptbuchhalterin (m/w/d)
Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen nach HGB. Sie sind verantwortlich für die Buchung laufender Geschäftsvorfälle ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>