Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen
Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: Eine Veranstaltungsagentur (Regelbesteuert, EÜR, skr03) organisiert eine Veranstaltung in Deutschland. Dafür werden vorab online Tickets verkauft. Der Verkauf erfolgt über ein Ticketportal, dass von einer in Kalifornien ansässigen Firma betrieben wird. Dort auf deren Website können Kunden/Gäste ihr Ticket  erwerben.
Nach Ende der Veranstaltung erhält die Agentur eine Zahlung vom Ticketportal und eine Auszahlungsübersicht, in der die Nettoeinnahmen, die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Ticketgebühren gelistet sind.
Pro Ticket sind hier 10,00€ Nettoeinnahme, 1,54€ Gebühr für das Ticketportal und 2,19€ USt. gelistet.
Ebenso erhält die Agentur eine Rechnung, in die Gebühren für das Portal aufgeführt sind (1,54€ pro Ticket, 0% USt.). Auf dieser Rechnung ist der Vermerkt „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“ zu finden.
Auf Auszahlungsübersicht und Rechnung sind jeweils die USt.-ID der Veranstaltungsagentur und die EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Gesamteinnahmen (Nettoeinnahmen + Ticketgebühr = 11,54€ pro Ticket) als Einnahme mit 19% USt. (2,19€) (8300) buche und die Ticketgebühr in einer separaten Buchung als Fremdleistung 19% §13b (3123) mit Reverse Charge erfasse?
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Vielen Dank schonmal
Solch verflochtene Sachverhalte versteht man in der Regel besser, wenn sich die gegenläufigen Transaktionen einzeln vor Augen führt. Vorliegend werden zwei Leistungen  erbracht, wobei ich nach der Sachverhaltsschilderung unterstelle, dass das Ticketportal in den USA lediglich als Vermittler auftritt.

Leistung 1: Ticketverkauf von der Agentur an den Endkunden. Besteuerungsort ist Deutschland, weil die Veranstaltung hier stattfindet (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG). Die Kunden wenden pro Ticket netto 11,54 Euro auf. Deutsche USt i.H.v. 2,19 Euro passt also. Steuerschuldner ist die deutsche Veranstaltungsagentur. Kein Reverse Charge, da die Leistung in Deutschland nicht von einem Ausländer erbracht wird.

Leistung 2: Vermittlung des Ticketverkaufs durch das im Ausland ansässige Ticketportal. Leistungsempfänger ist die Agentur. Leistungsort ist Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Reverse Charge ist korrekt, da die Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbracht wird.

Auf den richtigen Buchungssatz kommt man, wenn man erstmal Einzelbuchungssätze entwirft und diese dann sozusagen ineinander schiebt. Was die zutreffenden Konten in SKR03 angeht, würde ich mich zurückhalten. Das können andere hier besser. Die obigen Vorschläge hören sich für mich schon mal ganz gut an.

Zitat
tomyschie schreibt:
EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Zitat
tomyschie schreibt:
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Das ist korrekt. Ich hoffe, dass die Erläuterung oben zur Aufklärung beigetragen hat.
Bearbeitet: gustav - 27.02.2024 06:57:21
ah, das macht es auf jeden Fall um einiges verständlicher. Vielen Dank!

Es gibt nun noch einen Spezialfall:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.
In der Auszahlungsübersicht sind hier pro Ticket 10,00€ Netto, 0,00€ USt. und 1,83€ Gebühr (Entspricht den im oben genannten Fall 1,54€ + 19%)
In der ebenfalls erhaltenen Rechnung sind pro Ticket 1,54€ Gebühren und 0,29€ „Ticketportal-Steuer“ gelistet. Ebenso ist wieder der Hinweis finden: „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“
Das Ticketportal ist laut eigener Aussage beim holländischen Finanzamt unter dem Mini-One-Stop-Shop(„MOSS“)-Programm angemeldet

Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?
Zitat
tomyschie schreibt:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.

Dann ist das Ticketportal ganz offensichtlich davon ausgegangen, es nicht mit einem Unternehmer als Veranstalter zu tun zu haben.

Deshalb wurde auf den Ticketpreis keine Umsatzsteuer aufgeschlagen. Konsequent, da die Leistungen eines Nichtunternehmers nicht umsatzsteuerbar sind.

Die Vermittlungsleistung vom Ticketportal an den Veranstalter bleibt steuerbar, da sie ja von einem Unternehmer erbracht wurde. Die Leistung ist weiterhin in DEU steuerbar, nur auf Grundlage einer anderen Ortsregelung, nämlich § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. Nr. 4 UStG. Also 19 % auf 1,54 Euro. Passt auch. Jedoch hat das Ticketportal die Umsatzsteuer wahrscheinlich über den (M)OSS abgeführt, für den es in NLD registriert ist. Aus Sicht des Portals auch konsequent, da es angenommen hat, es mit einem Nichtunternehmer zu tun zu haben.

Zitat
tomyschie schreibt:
Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

Die Interpretation dürfte richtig sein. Umsatzsteuer fällt trotzdem an. Diese wird der Veranstalter wohl aus der eigenen Tasche zahlen müssen, ohne sie auf die Kunden abwälzen zu können.

Zitat
tomyschie schreibt:
In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?

Die Steuer auf die Vermittlungsleistung ist als Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG nicht abziehbar. Wenn man es richtig machen wollte, müsste der Vorgang rückabgewickelt werden. Viel Aufwand, der mit den Nutzen verglichen werden müsste. Die Reverse-Charge-Steuer schuldet der Unternehmer dennoch, kann sie ggf. als Vorsteuer abziehen. Falls Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, muss man praktisch also nichts unternehmen, weil es  auf null hinausläuft, egal wie man es dreht.
Bearbeitet: gustav - 28.02.2024 19:55:37
ok super, danke vielmals!!

Eine Frage hierzu hat sich noch ergeben:

Zitat

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Werden Unternehmen mit solcher einer im OSS-Non-EU-Schema registrierten Nummer als Drittland (weil eben in den USA ansässig) oder wie ein in der EU ansässiges Unternehmen (weil eben in der EU im MOSS registriert) behandelt? Also auch unabhängig vom genannten Fall, ganz allgemein
Die Nutzung des OSS (bis 30.6.2021 MOSS) macht einen Unternehmer mit Sitz im Drittland nicht zum EU-Unternehmer. Früher mussten sich diese Unternehmer in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Leistungen erbrachten, registrieren, Steuererklärungen abgeben und die Umsatzsteuer zahlen. Heute reicht eine Anmeldung in einem EU-Mitgliedstaat. Dort gibt man eine Steuererklärung ab und zahlt die Steuer in einem Betrag. Der Registrierungs-Mitgliedstaat (oder auch "Mitgliedstaat der Identifizierung" - MSI) leitet dann entsprechende Teilbeträge an die übrigen betroffenen Mitgliedstaaten ("Mitgliedstaat des Verbrauchs" - MSV) weiter. Der OSS ist also nichts weiter als eine Verfahrenserleichterung.
Bearbeitet: gustav - 01.03.2024 19:42:13
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter (w/m/d) Buchhaltung Die Tempur-Sealy-Unternehmensgruppe ist weltweit der größte Hersteller im Bereich von Premium-Matratzen, Kissen sowie inno­va­tiven Bett­systemen. Unsere Produkte verkaufen wir in mehr als 90 Ländern ......

Debitorenbuchhalter (m/w/d) Die deugro group ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Projektspedition. Mit weltweit 1.200 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern können wir ein globales Netzwerk an Speditionsexperte......

Kreditorenbuchhalter (m/w/d) Die deugro group ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Projektspedition. Mit weltweit 1.200 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern können wir ein globales Netzwerk an Speditionsexperte......

Mitarbeiter Finanz- und Rechnungswesen (m/w/d) Ihre Aufgaben: Kaufmännische und buchhalterische Betreuung aller Gesellschaften des LOKSCHUPPEN Marburg (Immobilienverwaltung, Gastro & Event, Hotellerie, Coworking), Erstellung von Monats- un......

Finanzbuchhalter / Finanzbuchhalterin (m/w/d) Für das Bezirkskrankenhaus Landshut, Klinik für Psychiatrie, Psycho­therapie und Psycho­somatik, Klinik für Kinder‑ und Jugend­psychiatrie, Psycho­therapie und Psychosomatik, suchen wir für die ......

Business Unit Kaufmann (w/m/d) Als Tochter der ZEAG Energie AG betreibt die ZEAG Engineering GmbH die gesamte Palette der Ver- und Entsorgungsanlagen am Hightech-Industriestandort »Tele­funkenpark Heilbronn«. Für unsere Kunden aus ......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftrags­bearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturieren, kreative Lösungen zu finden, Innovationen voranzutreiben. Wir nennen uns selbst auch Projekt­... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir über­regional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>