Hallo Maik,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat |
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An den Unternehmer in Ö erbringt A dann vermutlich eine Werklieferung die wieder extra zu beurteilen ist. |
Da habe ich mich wahrscheinlich nicht ganz deutlich ausgedrückt. Unternehmer A mit Sitz in Deutschland hat das Material bei Lieferant B in Deutschland bestellt. Lieferant B hat ein Lager in Österreich. Von dort aus wurde das Material quasi innerhalb Österreichs geliefert und zwar an die Baustelle in Österreich, auf der Unternehmer A Montagearbeiten durchführt. Die Rechnung hierfür sieht so aus:
Rechnungsaussteller: Baustoffzentrum Deutschland, Dresden (Lieferant B)
Rechnungsempfänger: Firma Mustermann, Dresden (Unternehmer A)
Lieferanschrift: Firma Mustermann, Adresse der Baustelle in Österreich (Unternehmer A)
Es gibt also keinen Unternehmer in Ö, sondern der Unternehmer in Ö ist der Unternehmer aus Deutschland, der nur seine Baustelle in Österreich hat und sich das Material direkt dort hin hat liefern lassen.
Mein erster Gedankengang war der: Ich betrachte den Vorgang als Wareneinkauf in Österreich, also so, als hätte Unternehmer A, das Material in einem Geschäft in Österreich gekauft und buche die Rechnung brutto, jedoch ohne VSt. Die VSt. holt sich Unternehmer A im Rahmen der Umsatzsteuervergütung mittels Antrag zurück. Ich stolpere dabei nur darüber, dass der Aussteller der Rechnung ja schließlich ein deutsches Unternehmen ist. Unternehmer A wurde bei der Bestellung nach seiner USt-ID gefragt und hat dem Lieferanten seine deutsche UST-ID genannt. Sie taucht aber nicht auf der Rechnung auf. Dort findet sich lediglich eine österreichische UST-ID des Lieferanten B.
LG Conny