Wir haben uns vor einiger Zeit bei einem Affiliate-Netzwerk angemeldet und eine "Anzahlungsrechnung" über 500 Euro netto erhalten. Seitdem erhalten wir in regelmäßigen Abständen eine "Leistungsabrechnung", deren Betrag jeweils mit dem angezahlten Betrag verrechnet wird.
Da ich in Sachen Buchhaltung leider kein Experte bin, habe ich die "Anzahlungsrechnung" einfach wie eine normale Rechnung behandelt und den gesamten Betrag als Aufwand gebucht. Die "Leistungsabrechnungen" habe ich zwar archiviert, wußte aber nie wirklich etwas damit anzufangen.
Mittlerweile habe ich aber herausgefunden, daß eine "Anzahlungsrechnung" etwas völlig anderes ist als eine normale Rechnung und daher auch völlig anders behandelt werden muß, zum Beispiel was den Vorsteuerabzug angeht. Wir sind allerdings nur eine GbR und machen lediglich eine EÜR, daher weiß ich nicht, ob da für uns die gleichen Vorschriften gelten wie für eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft. Haben wir also alles falsch gebucht?
Gruß
Matthias