Oh je, wie umständlich, versteht jemand was ich sagen will???
Grüße Shari|
26.08.2010 10:11:49
Hallöchen!! Ich überlege gerade zum Thema Materialeinkauf. Beispiel: Einzelunternehmer (Schornsteinfeger) kauft Material (Beton, Schornsteinaufsatz, Laufgitter usw.). Soweit klar, das buche ich (SKR 03) auf 3000 (Materialeinkauf). Im Falle einer Betriebsprüfung: Muss ich jeden einzelnen Materialeinkauf (okay, bei kleinen Dingen wie z. B. Beton geht das ja nicht) und jede dazu rausgehende Rechnung an den Kunden "zusammenwurschteln"?? Ähm, anders formuliert: Muss es nachvollziehbar sein, dass das Material auch an den Kunden weitergeleitet wurde? Dieses Material sind meistens Dinge, die aufgrund eines Auftrages gekauft werden. Manchmal kommt es aber auch vor, dass der Auftrag nicht zustande kommt, oder z. B. mehrere Schornsteinaufsätze (Angebot etc.) gekauft werden, die dann in der Werkstatt stehen.
Oh je, wie umständlich, versteht jemand was ich sagen will??? Grüße Shari |
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26.08.2010 10:51:07
Hallo Shari,
kurz und knapp: Nein! Das Material was noch bei euch in der Werkstatt liegt wird am Ende des Jahres gezählt, bewertet und landet in der Bilanz auf der Aktivseite im UV. Damit ist allem genüge getan. Was man schon sollte, ist wenn UV entsorgt wird, dies genau festzuhalten. Das ganze dann auseinander zu rechnen, ist dann Sache des BP (sofern er überhaupt einen Grund dafür findet) Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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26.08.2010 11:43:13
Hallo Andreas, vielen Dank! Aber was ist mit den Sachen, die nicht im UV sind und zu denen es auch keine Rechnung gibt?
Beispiel: Es wurde ein Schornsteinrohr gekauft für 500,00 EUR. Dies ist aber weder im UV noch in einer Ausgangsrechnung zu finden?? (weil es nun sagen wir mal "entwendet" wurde??) Du verstehst was ich meine?? Mir geht es jetzt hier nur um größere Sachen, nich um Kleinigkeiten... gruß Shari |
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26.08.2010 13:06:34
Hallo,
naja das entwendete Schornsteinrohr muss ja beim Einkauf erfasst worden sein. Und müsste somit im UV stehen. Nach Feststellung der Entwendung muss eine Abschreibung vorgenommen werden. Für die politische Korrektnis: Wenn es entnommen wurde aus dem Betrieb für private Zwecke so muss ein entsprechender Ertrag gebucht werden inkl. USt. Gruß Reaper
Bearbeitet:
Reaper-RWP - 26.08.2010 14:27:01
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26.08.2010 13:43:50
Hallo, danke Reaper! *hüstel*
Gruß Shari |
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26.08.2010 13:48:26
Hallo allerseits!
??? Eventuell Schwarzeinkäufe für Schwarzaufträge? Wenn der Schornsteinfeger bei seinen OR-Aufträgen die Übersicht verliert, Rechnungen schreibt und einbucht, hat er wohl Pech gehabt. Dann gibt's bei der Inventur keinen Wareneinsatz und das Material geht beim Verkauf voll in den Gewinn rein. Den konkreten Materialfluss vom Einkauf bis zum Verkauf muss man erstmal nicht nachweisen. Allerdings gibt es Prüfer, die den Umsatz auf den tollsten Wegen verproben (z.B. Halskrausenverbrauch beim Frisör, Strom beim Solarium). Einzelne Materialposteneingänge zählen und in die Ausgangsrechnungen bzw. den Bestand gehen, ist da noch recht einfach. Und wenn der Prüfer da etwas findet, bohrt er weiter bis er das Wespennest gefunden hat. Es ist wie im richtigen Leben: Lügen haben kurze Beine. Wer schwarz arbeitet, der muss besonders akribisch Bücher führen. Gruß Gustav |
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