kennt sich jemand mit der Haftung betreffend der Lohnsteuer aus?
Ich hätte so ein paar Fragen.
Danke.
AnzeigeRS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.
Preis: 238,- EUR Alle Funktionen im Überblick >>.
16.05.2011 20:04:51
Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der Haftung betreffend der Lohnsteuer aus? Ich hätte so ein paar Fragen. Danke. |
|
|
|
17.05.2011 07:49:36
Hallo Küstenjunge,
dann schreibe bitte die Fragen mit dazu, damit sich die Forenteilnehmer damit beschäftigen können. Gruß Reaper |
|
|
|
18.05.2011 11:57:11
welche Frage hast Du?
Gruß, Buchi |
|
|
|
18.05.2011 11:58:40
also als Unternehmer haftest Du für die Abführung der Lohnsteuer Deiner Mitarbeiter. Auch der GF einer GmbH haftet privat dafür, soweit ich weiß.
Gruß, Buchi |
|
|
|
23.05.2011 18:11:12
Hallo zusammen,
lese mir grad etwas durch betreffend der Haftung. Ich zitiere einfach mal: "Nach § 166 AO entfaltet die Bestandskraft eines Bescheids auch gegenüber demjenigen Wirkung, der in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten." "...dieser muss - ebenso wie andere zur Anfechtung berechtigte gesetzliche Vertreter von Personen- oder Kapitalgesellschaften - unanfechtbare Lohnsteuer-Anmeldungen gegen sich gelten lassen." Was bedeutet Satz 1? Ab wann ist denn eine Lohnsteuer-Anmeldung unanfechtbar? Vielen Dank. |
|
|
|
24.05.2011 11:02:32
Hallo allerseits,
grundsätzlich kann sich der Haftungsschuldner im Rahmen des Haftungsverfahrens auch gegen die Höhe der Haftungsschuld wenden. D.h. er kann vortragen, dass die Steuer, für die er in Anspruch genommen werden soll, zu hoch festgesetzt wurde, weil... Schließlich betraf ihn die ursprüngliche Steuerfestsetzung nicht, denn er war ja nicht deren Adressat und konnte deshalb nicht dagegen vorgehen. Beispiel: Ein Betriebsübernehmer haftet nach § 75 AO für bestimmte Steuern des Veräußerers (z.B. Lohnsteuer). Verschickt das FA einen Haftungsbescheid an den Erwerber, kann der vortragen, dass die Steuer zu hoch festgesetzt wurde, weil beispielsweise die Buchhalterin in der Lohnsteuertabelle verrutscht ist. § 166 AO kommt nicht zur Anwendung, da sich der ursprüngliche LoSt-Bescheid noch gegen den Veräußerer richtete. Der Erwerber konnte damals keinen Einspruch einlegen. § 166 AO verwehrt diese Möglichkeit aber bestimmten Haftungsschuldnern, weil sie ihre Einwände schon im Verfahren gegen die eigentliche Steuerfestsetzung vortragen hätten können. Die eigentliche Steuerfestsetzung soll dann nicht noch einmal aufgerollt werden müssen. Beispiel: Der GF einer GmbH gibt eine Lohnsteueranmeldung ab. Obwohl er weiß, dass diese falsch ist, erhebt er keinen Einspruch gegen die Steuerfestsetzung ("ist ja nicht mein Geld"). Wird er jetzt wegen der Lohnsteuer aus welchen Gründen auch immer in Haftung genommen, kann er wegen § 166 AO nicht vortragen, dass die Steuer zu hoch sei, weil er als gesetzlicher Vertreter der GmBH diesen Einwand schon ein einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerfestetzung hätte vortragen können. Ergo: Er muss grundsätzlich für die zu hohe Steuer einstehen. Will der GF die Haftungsschuld senken, muss er gegen die Steuerfestsetzung vorgehen. Insoweit stellt sich dann die Frage der einschlägigen Korrekturvorschrift für die Steuerfestsetzung. Allgemein: Unanfechtbar ist eine Steuerfestsetzung wenn die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Gruß Gustav
Bearbeitet:
Gustav - 24.05.2011 17:18:33
|
||||
|
|
|||
Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......
Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......
Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......
Lohnbuchhalter / Payroll Specialist (m/w/d) Unser kaufmännisches Team steuert unser tägliches Business. Ob in der Buchhaltung, im Customer Service, im Einkauf oder in der operativen Auftragsbearbeitung: Wir lieben es, zu planen, zu strukturier......
Buchhalter (m/w/d) Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausintern......
Controller (m/w/d) Die Firma Windmöller steht für Fortschritt durch innovative und qualitativ hochwertige Produkte und einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Holz......
Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d) Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Buchführung, Abschlusserstellung und Steuerberatung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart,......
Lohnbuchhalter (m/w/d) Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unterlagen an: Werkstattaufträge, Mängellisten, HU- und SP-Nachweise, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten. Alle......
Bilanzbuchhalter (m/w/d) Als Mitglied des Kurtz Ersa Konzerns sind wir ein Tochterunternehmen mit 150 Mitarbeitenden. Wir planen, konstruieren und bauen Automatisierungs- und Produktionssysteme für die Handhabung......
RS-Anlagenverwaltung | ||
RS-Liquiditätsplanung L | ||
RS-Bilanzanalyse | ||
RS-Plan | ||
RS-BSC | ||
RS-Darlehensverwaltung | ||
RS-Investitionsrechner |
RS Rückstellungsrechner XL: |
||||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
RS Einkaufs-Verwaltung: | ||||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | ||||
|
Skontorechner | ||
Körperschaftsteuerrechner | ||
RS-BSC | ||
RS-Investitionsrechner | ||
Kapitalflussrechnung | ||
Jahresgeschäftsplanung | ||
RS-Dienstplanung |