ich habe folgendes bei Haufe entdeckt und wollte mal fragen ob ihr so schon mal gehandelt habt?
"Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Waiblingen vom 10.11.2003, 14 C 1737/03, steht dem Rechnungsempfänger ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn der Rechnungsaussteller gegen die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verstößt und die Gefahr besteht, dass der Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers dadurch gefährdet ist.
Die Rechnung braucht dann nur in Höhe des Nettobetrags beglichen zu werden. Es wird auch die Auffassung vertreten, dass eine solche Rechnung überhaupt nicht fällig ist aufgrund der strengen steuerrechtlichen Vorschrift des UStG."