Hallo zusammen!
Die DATEV und viele andere Softwareanbieter sind bei dem Thema schon recht weit. Allerdings verzögern sich m. E. die meisten Softwaremodule, so dass bei den meisten noch kein "Vollzug" gemeldet werden kann.
Sollte man sich anhand der Standardkontenrahmen orientieren, so ist man schon auf einem guten Weg, induviduelle Besonderheiten ausgenommen. Es gibt im Übrigen auch (teilweise bald) spezielle E-Bilanzkontenrahmen.
Allerdings besteht die sog. E-Bilanz nicht nur aus einer Bilanz, wie man denken könnte, sondern auch aus einer Gewinn- und Verlustrechnnung (so weit so gut). Zusätzlich gibt es noch viele, ja teilweise sehr viele freiwillige Angaben. Die lasse ich jetzt mal weg... Was aber zwingend notwenig ist, sind die MUSS-Felder und das sog. GCD-Modul, das zu befüllen ist. Es handelt sich dabei i. W. um Stammdaten etc. (Einmalaufwand!). Personengesellschaften sind m. E. am meisten "gebäutelt". Wer Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen erstellt, muss für jede eine separate E-Bilanz einreichen!!!
Ansonsten besticht die Taxonomie (inhaltlich verknüpfter E-Bilanzkontenrahmen) durch ihre Fülle an sog. MUSS-Feldern. Hier gibt es durch die Nutzung von Auffangposten aber (noch) Vereinfachungsmöglichkeiten. Die genaue Nutzung ist aber umstritten.
Im Rahmen der E-Bilanzpilotphase konnte ich im letzten Jahr die Erstellung, Verarbeitung und Versendung von E-Bilanzen testen. War eher "unübersichtlich". Die technischen Probleme sollten aber inzwischen keine allzu große Rolle mehr spielen.
Aber: Je komplexer das Unternehmen, desto aufwendiger die E-Bilanzanforderungen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße steigt - leider - auch die Notwendigkeit, interne Umstellungen in der Software, Buchhaltung und sogar in internen Betriebsabläufen zu vorzunehmen. Dies liegt aber letztlich daran, wie "genau" man es mit der E-Bilanzumstellung hält. Der rechtliche Charakter der Vorgaben (gesetzliche Norm und i. W. die Schreiben des Bundesfinanzministeriums) ist nämlich auf sehr "wackeligen Beinen" gebaut.
Info: Die E-Bilanz betrifft nur bilanzierende Unternehmen, Einnahmen- Überschussrechner hingegen nicht.
Kleiner Scherz am Rande: Lt. Angabe des Bundesfinanzministeriums sollen die Umstellungskosten der Wirtschaft rd. 500.000,00 EUR insgesamt betreffen. Bei rd. 1,3 Mio. betroffenen Unternehmen kommt man dann auf rechnerisch 0,38 EUR pro Unternehmen.

Wer da wohl gerechnet hat...
Mit freundlichen Grüßen
Guido Zimmermann
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
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P. S.: Ab Mai soll man dann tatsächich die ersten (richtigen) E-Bilanzen senden können.