Verpflegungsmehraufwand bei Reisegewerbe

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
Verpflegungsmehraufwand bei Reisegewerbe, Verpflegungsmehraufwand bei Reisegewerbe
Mangels regelmäßiger Arbeitsstätte bei meinem Reisegewerbe kann ich wohl nicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, oder?
Kann mir jemand was dazu sagen? Wäre schön.
Ich habe ein paar Rechnungen, bei denen ich tel. eine Kürzung vereinbart habe. Habe keine neue Rechnung erhalten.
Brauche ich eine Bestätigung des R-Ausstellers über den gekürzten Betrag?
Reicht es, wenn ich ihm die Kürzung per Email bestätige aufgrund des Telefonats und er sich nicht rührt?
Kann jemand was dazu sagen?
Bearbeitet: brindisi - 24.07.2014 13:31:08
Nein, denn du bist kein Arbeitnehmer!!!!!!!!

Gruß

PS: Also das ist die Antwort auf die obere Frage!  :green:
Bearbeitet: bdirk - 24.07.2014 16:07:14
Hallo bdirk, und warum gibt es dann im ELSTER-EÜR-Formular sowhl die Zeile Verpflegungsmehraufwand  und Reisekosten (bei Dienstreisen) .....?
Kann ja irgendwie nicht ganz richtig sein, was du da geschrieben hast...
Gruß
Zitat
Kann ja irgendwie nicht ganz richtig sein, was du da geschrieben hast...

Da hast du schonmal Recht!  ;)

Tatsache ist aber auch schonmal, dass du keine "Dienstreisen" im Sinne des Gesetzes machst!

Aber auch das läßt sich klären!  :)

Gruß
Zitat
Mangels regelmäßiger Arbeitsstätte bei meinem Reisegewerbe kann ich wohl nicht die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, oder?

Ich glaube, da ist die Verwirrung zu finden!

Die Beurteilung, was als regelmäßige Arbeitsstätte zu sehen ist ist nämlich nur relevant für Fahrtkosten, nicht aber für Verpflegungsmehraufwendungen, denn die beziehen sich auf die "Abwesenheit von der Wohnung"!!!!!!!!!  :!:

Und damit kannst du anscheinend ganz normal die Verpflegungspauschalen ansetzen!

Gruß
Hallo,

hier kommt ja einiges durcheinander.

Als erstes muss man in der Definition unterscheiden Reisekosten von Arbeitnehmern und selbständig Tätigen.
Das macht zwar so keinen großen Unterschied, aber eben die Definition der Arbeitsstätte hat andere "Namen"

Eine Dienstreise liegt bei Selbständigen vor, bei Fahrten die nicht Wohnung zur 1. Betriebsstätte (nur Entfernungspauschale) betreffen. diese 1. Betriebsstätte entspricht der 1. Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern.

Das heißt, wenn dann Dienstreisen stattfinden kann ggf Verpflegungsmehraufwand (> 8 Stunden) 0,30 € pro Kilometer, Übernachtungsaufwand, Reisenebenkosten etc. angesetzt werden.

Die Schwierigkeit beim Reisegewerbe liegt dabei darin, das erstmal zu klären ist ob eine ortsfeste Betriebsstätte vorliegt, wenn ja, dann würde dies heißen keine Reisekosten ---> da man ja sozusagen dann nur von der Wohnung zur ersten Betriebsstätte fährt = nur Entfernungspauschale

Liegt aber keine Betriebsstätte vor im Sinne des Reisekostenrechts, dann ist es eine Fahrt zum Tätigkeitsort und somit können alle Reisekosten geltend gemacht werden.

Wie ich ich sehe, liegt hier keine ortsfeste Betriebsstätte vor = volle Reisekosten (am besten bei vielen Reisekosten Rechtsauskunft von einem Steuerberater/Rechtsanwalt einholen). Könnte mir auch eine Regelung vorstellen, das es nur  Reisekosten gibt, wenn die Gemeinde verlassen wird.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 24.07.2014 23:11:14
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik, danke für deine Aussage. Du hast die Frage genau getroffen. Werde mit deinen speziellen Begriffen noch mal wieder googeln.
Danke und Gruß
Hallo Maik,
deine Antwort hat mich nicht ruhen lassen und ich bin fündig geworden: In § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG steht, dass man ausnahmsweise den Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, wenn man vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird.
Einen Mittelpunkt im weiteren Sinne kann ich bestimmen. Das deckt sich mit deiner Idee "Gemeinde".
So weiß ich aber, dass ein Steuerberater weiterhelfen kann.
Dankeschön und Gruß
Moin brindisi,

es sieht schlecht aus für deine Verpflegungsmehraufwendungen!

"Im Streitfall liegen keine Geschäftsreisen vor, denn die einzelnen von den Klägern besuchten Märkte sind als Betriebsstätten der Kläger im Sinne des Begriffs der Geschäftsreise anzusehen. Anders als nach § 12 der Abgabenordnung (AO 1977) versteht der BFH im Zusammenhang mit der Beurteilung von Geschäftsreisen unter Betriebsstätte in ständiger Rechtsprechung die von der Wohnung getrennte Beschäftigungsstätte, den Ort also, an dem oder von dem aus die betrieblichen Leistungen erbracht werden. Bei einem Textilhandel im Reisegewerbe ist der Ort Betriebsstätte, wo die Leistung gegenüber dem Kunden erbracht wird; dort liegt der Schwerpunkt der jeweiligen gewerblichen Tätigkeit (BFH-Urteile in BFHE 155, 287, BStBl II 1989, 276; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23; in BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208 und in BFHE 165, 411, BStBl II 1992, 90)."

Den ganze Sachverhalt kannst du hier nachlesen:

https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1993-04-15/IV-R-5_92

Trotz des rudimentären Wissens über deine Tätigkeit ist deine Betriebsstätte jeweils wohl vor Ort zu sehen und damit liegt auch keine "Dienstreise" vor.

Gruß
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE u......

Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Wir gehören zu den führenden Anbietern von Kunststoff-Fenster­systemen und sind für unsere Innovationen bekannt. Mitarbeiter, Kunden und Partner stehen im Zentrum des unter­nehmerischen Handelns. Inne......

Hauptbuchhalterin (m/w/d) Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und......

Anlagenbuchhalterin (m/w/d) Als Mitglied des Teams Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung bearbeiten Sie eigenständig das Anlagevermögen in SAP und kümmern sich dabei besonders und die Aktivierung von Großprojekten. Hierbei haben Si......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Schattdecor ist Weltmarktführer im Bereich dekorativer Oberflächen. Durch die Internationalisierung unseres Geschäfts und kontinuierliche Ausweitung unserer Produktpalette, vom Dekordruck hin zu innov......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Hauptbuchhalterin (m/w/d)
Gemeinsam mit ihren Kolleg:innen bearbeiten Sie die Buchhaltung der Stadtreinigung Hamburg und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die fristgerechte und ordnungsgemäße Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen nach HGB. Sie sind verantwortlich für die Buchung laufender Geschäftsvorfälle ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalterin (m/w/d)
Als Mitglied des Teams Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung bearbeiten Sie eigenständig das Anlagevermögen in SAP und kümmern sich dabei besonders und die Aktivierung von Großprojekten. Hierbei haben Sie stets die handels- und steuerrechtlichen Aktivierungsvorgaben, -wahlrechte und Nutzungsdauern i... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>