Rückstellung auflösen wie ?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Rückstellung auflösen wie ?
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich habe im alten Jahr (2009) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen gebildet
(EDV-Einkauf und Honorare).Nun sind die Rechnungen da und ich möchte die Rst. auflösen.

Fall 1:

die erste Rechnung für die EDV-Leistung beträgt € 1.000 aber ich habe € 800 Rst gebildet.
Demnach müßte ich die zu viel gebildete Rst. € 200 einem einem Ertragskonto zu führen und die € 800 ganz normal auflösen.

Nun Fall 2:

Hier beträgt die Rechnung für die Honorarleistung € 1000 es wurde aber eine Rst. in Höhe von € 800 gebildet - also zu wenig. Hier müßte ich ja idR die € 200 gegen Aufwand buchen und die € 800 auflösen.

Nun meine Frage:

darf ich die zuviel gebildete Rst. aus Fall 1 dafür verbrauchen, um die zuwenig gebildete Rst. aus Fall 2 auszugleichen und damit eine ertagswirksame Auflösung im Fall 1 vermeiden.
Würde ich hier gegen irgend eine Regel der GoB's verstoßen.


ich bin auf Euer Feedback gespannt.

Vielen Dank
Zitat
[email protected] quote:

Fall 1:
die erste Rechnung für die EDV-Leistung beträgt € 1.000 aber ich habe € 800 Rst gebildet.
Demnach müßte ich die zu viel gebildete Rst. € 200 einem einem Ertragskonto zu führen und die € 800 ganz normal auflösen.
Warum bleiben 200 EUR RS übrig? Gehe mal davon aus dass du dich vertippt hast?!
Wenn 200 EUR übrig bleiben, dann sind sie als periodenfremder Ertrag zu buchen.

Zitat
Nun Fall 2:
Hier beträgt die Rechnung für die Honorarleistung € 1000 es wurde aber eine Rst. in Höhe von € 800 gebildet - also zu wenig. Hier müßte ich ja idR die € 200 gegen Aufwand buchen und die € 800 auflösen.
So würde ich es auch machen.

Zitat
Nun meine Frage:
darf ich die zuviel gebildete Rst. aus Fall 1 dafür verbrauchen, um die zuwenig gebildete Rst. aus Fall 2 auszugleichen und damit eine ertagswirksame Auflösung im Fall 1 vermeiden.
Würde ich hier gegen irgend eine Regel der GoB's verstoßen.
Dann würde im Fall 2 die Rückstellung ja erstmal zu einer Forderung.
Mehr als die Rückstellung aufbrauchen kannst du doch nicht und sind die nicht zweckgebunden?!
Dann ist der Restbetrag als Aufwand im laufenden Geschäftsjahr zu buchen wie du schon schreibst.

Und dein Verfahren dient ja nicht gerade der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit!
Damit hätten wir schon mal zumindest einen Verstoß gegen die GoB.

Haben Fall1 und Fall2 den gleichen USteuersatz? Ich meine wegen der Vorsteuer!

Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege!

Gruß
Andreas
Hi Andreas,

was ist, auch heute abend nichts vor?

RS enthalten keine Ust.


@Yonas
Einer Verrechnung ist gem § 246 (2) HGB verboten. Soweit der Gesetzestext.

Meine persönliche Meinung ist, sollte man eigentl. der Übersicht wegen nicht machen, jedoch würde kein BP oder sonst. Prüfer sich daran anstoßen. Den der Gewinn der GUV bleibt in beiden Fällen gleich.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas,

Zitat
was ist, auch heute abend nichts vor?
Doch, lernen! :mrgreen:

Zitat
RS enthalten keine Ust.
Weiss ich doch, meinte die USt. auf der Rechnung...

Rückstellungen
Vorsteuer
AN
Kreditor bzw. Bank

Gruß
Andreas
Ohh, dann hab ich dich falsch verstanden!

Jedoch hat die dann auch keine Auswirkung auf die Auflösung von RS die nicht verbraucht wurden, bzw wenn die Rechnung höher war als die RS.

Du buchst ja entweder :

RS
Vst
.............an z.b Bank
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS

oder

RS
peridenfr. Aufw.
Vst.
..........................an Bank
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Genau so habe ich es mir heute erarbeitet! 8)
Danke für deine Bestätigung, Andreas

Zitat
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS
und das hatte ich mal wieder glatt übersehen...

Wie ich schon sagte, du solltest Bücher schreiben :!:

Schönes Wochenende
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 23.01.2010 22:52:21
Na, dann werd ich den Laptop langsam auch mal abschalten.

Schönes Wochenende

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Euch auch noch ein schönes Wochenende  :wink:

@yonas

Was ist denn dein EDV-Einkauf genau gewesen ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Andreas,

danke für deinen Tipp mit § 264 Abs. 2 . ich hatte schon im Hinterkopf gehabt, dass eine Saldierung von Aufwendungen und Erträgen nicht zulässig ist, aber so ganz sicher war ich mir nicht.

Bei EDV-Einkauf handelt es sich um die Leistung einer Fremdfirma. Rechnung wird noch erwartet. Gehe davon aus, dass wie Vorsteur ziehen können.

Gruß
Yonas
Zitat
Ansimi quote:
Ohh, dann hab ich dich falsch verstanden!

Jedoch hat die dann auch keine Auswirkung auf die Auflösung von RS die nicht verbraucht wurden, bzw wenn die Rechnung höher war als die RS.

Du buchst ja entweder :

RS
Vst
.............an z.b Bank
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS

oder

RS
peridenfr. Aufw.
Vst.
..........................an Bank



Alternative würde ich so buchen:

1. Schritt: Eingangsrechnung normal buchen
     Aufwand
     Vst              an Kreditor/Bank

2.Schritt : Rückstellung  auflösen

            Rst   an Aufwand

Im Ergebnis neutralisiert sich der Aufwand und es bleit nur eine Buchung (Rst an Kreditor).

Diese Vorgehensweise würde ich vorziehen, gerade bei " Rst für ausstehende Rechnungen", da hat man ja entweder zu viel oder zu wenig Rst gebildet und so mit der Buchung hat man finde ich eine saubere Vorgehensweise. Oder was meint ihr ?
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Strategiepapier zu einem digitalen Meldesystem: 105 Milliarden Euro Effizienzpotenzial Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat sein neues Strategiepapier "Effiziente Umsetzung des Meldesystems" veröffentlicht. Darin zeigt der Expertenverband der deutschen E-Invoicing-Branche, wie ein......

BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ h......

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d) Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisiere......

Financial Controller (m/w/d) Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben ......

Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d) Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......

Werkscontroller (m/w/d) Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>