"Unser Steuerberater war bei der Erstellung des Jahresabschlusses behilflich. Die dafür zu erwartende Honorarforderung schätzen wir auf 800,00 EUR + USt." (Meine Hervorhebung)
Da noch keine Rechnung oder kein Kostenvoranschlag vorliegt und wir die Forderung schätzen, würde ich es als Verbindlichkeit unbekannter Höhe einstufen und somit "Rechts- und Beratungskosten an sonstige Rückstellungen" buchen. Die Musterlösung sieht jedoch "Rechts- und Beratungskosten an sonstige Verbindlichkeiten" vor.
Bin ich auf dem Holzweg oder ist die Musterlösung tatsächlich falsch?
Grundsätzliche Frage: Wenn keine Rechnung vorliegt, ist dann generell eine Rückstellung anstatt eine sonstige Verbindlichkeit zu buchen? Wie sieht es bei Kostenvoranschlägen aus?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße
Tom