Stimmt Gustav,
wenn ich roller seinen Beitrag so nochmal lese,
deutsches UN mit Leistung in Deutschland für einen Belgier, dann wäre eine Leistung an einem Grundstück gut möglich.
Roller sagte aber von sich aus, das bei dieser Leistung keine Ust. anfällt, Er wollte lediglich die Verfahrensweise wissen, somit hatte ich, wie auch andere dies erstmal nicht in abrede gestellt. Hätte man sicherlich mal nachfragen sollen, was für eine Dienstleistung es ist, um eventuell hier noch weitere Hilfestellung geben zu können, auf den Gedanken bin ich bisher noch nicht gekommen.
Super, es scheint so, als hätten wir einen neuen Ust.-Experten hier im Forum!
Gruß
Andreas