Rechnung ins Ausland

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[ geschlossen ] Rechnung ins Ausland
Halli hallo,
ich habe ein Blackout. Nach langen Jahren Elternzeit weiß ich irgendwie nix mehr smile:denk: Peinlich.
So, hier der Fall: Unternehmer erbringt Leistung in Deutschland (Dienstleistung an einem Gebäude) Rechnungsempfänger (sprich Eigentümder des Gebäudes) wohnt im Ausland (Frankreich). Rechnung soll nun nach Frankreich geschickt werden. Allerdings besitzt der Eigentümer ein Bankkonto in Deutschland, von dem wir den Betrag per Lastschrift abbuchen.
Ähm, hier werden doch ganz normal 19 % Ust. berechnet oder? ist doch nix anderes als wenn er in Deutschland wohnen würde oder? Bisher haben wir immer eine Rechnungsadresse in Deutschland gehabt (nämlich die des Gebäudes) und die Rechnung einfach nach Frankreich geschickt.
Danke schon mal vorab für eure freundliche Unterstüzung einer "alten verdummten Tante" smile;)
Gruß Shari
Hallo sharine,

nun mach' Dich mal nicht so klein!

Ich nehme an, dass Du mit Deinem Ergebnis richtig liegst. Eventuell müsstest Du die Leistung genauer beschreiben. Der Ort der Leistung dürfte in Deutschland liegen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Deshalb ganz normal 19 % Steuer ausweisen. Wo der Leistungsempfänger sitzt oder wohin die Rechnung geht, ist in diesem Fall unerheblich.


Gruß
Gustav
Hallo,

im Normalfall einer sonstigen Leistung wäre der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Nur dann gibt es wieder die schönen Sonderregeln smile:D .

Ich würde mich hierbei auf §3a Abs. 3 UStG stützen. Leider bin ich kein Profi in den Umsatzsteuerregeln. Ich habe hierzu noch den Artikel Ort der sonstigen Leistung gefunden, vielleicht hilft er auch noch etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Gruß Reaper

EDIT: Da war der Gustav wohl schneller mit dem Tippen smile:D
Bearbeitet: Reaper-RWP - 01.09.2010 12:07:09
Hach, ihr beiden, habt vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße Shari *wiedergrößer* smile8)
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