Rücklagen bilden ?

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Hallo,

ich habe hier eine alte Prüfungsaufgabe die ich so ähnlich wohl auch zu rechnen habe.

Die Sell GmbH produzierthochwertige PCs. Im Laufe des Geschäftsjahres fallen folgende Geschäftsvorfälle an.

1. Sell hat Gewerbesteuervorauszahlungen im Laufe des Geschäftsjahres geleistet von 20.000,- per Bank

7000 an 2800 20.000,- ?

2. Bei Abgabe der Gewerbesteuererklärunge geht Sell davon aus dass die gesamte Gewerbesteuerschuld 24000,- betragen wird

Muss man hier eine Rückstellung bilden ?
Rückstellung an Bank 4.000,-

3. tatsächliche Gewerbesteuerschuld beträgt 23.800,-

4. Sell rechnet mit Gewährleistungsaufwendungen von 125.000,- wegen Rückrufaktion

5. nachfolgendes Geschäftsjahr : Rückrufaktion teurer als erwartet: 190.000,- gehen vom Bankkonto ab.

Man soll nun alle Geschäftsvorfälle buchen.
Vielleicht kann mich einer schnell aufklären ? Wäre sehr nett.
Gruß,
Klerafukan
Hallo,

also die Überschrift ist irreführend. Der Unterschied zwischen
Rücklagen und Rückstellungen ist der überhaupt bekannt???

zu1) ich würde 770 an 280 (20000,-) buchen

zu2) noch mal überlegen was man am Jahresende machen muß :roll:
Beste Grüße
BiBu
Rückstellung müsste richtig sein und nicht Rücklage falls ich das richtig verstanden habe.
Soll ich mir das überlegen was am Jahresende passiert ? Konten abschliessen ? Keine Ahnung
Ich gehe mal von einer Bilanzierung hier aus. Bei einer EÜR würde man das nämlich anders handhaben.

zu2) Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 4000,-
zu3) Auflösung dieser Rückstellung - aber wie???

Keine Ahnung haben ist nicht schlimm nur wenn man keine eigenen Ideen/Ansätze
hat/entwickelt so ist das nicht in Ordnung. Weil dann der Lernerfolg nahe Null liegt.
Beste Grüße
BiBu
@Klerafukan

Ja hier helfen alle nur beim Lösen der Aufgaben, wenn du deine Gedanken und Überlegungen hier niederschreibst :wink:

Mal ganz einfach geschrieben:

Du musst einmal 2 Sachen "sehen": Die Bilanz und die GuV.

Bei Rückstellungen geht es darum einen Aufwand in die GuV zu buchen, der auch in das Jahr gehört in dem er verursacht wird/wurde. Und diese Rückstellung kann dann im Jahr der Zahlung aufgelöst werden, ohne die GuV zu "belasten" sozusagen erfolgsneutral.

"2. Bei Abgabe der Gewerbesteuererklärunge geht Sell davon aus dass die gesamte Gewerbesteuerschuld 24000,- betragen wird

Muss man hier eine Rückstellung bilden ?
Rückstellung an Bank 4.000,-
"

Wenn du nun mal eine Bilanz und GuV zeichnest und die Sachen einträgst, wirst du sehen, das deine Buchung nicht richtíg ist.

Lg

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Also da die Verbindlichkeiten in diesem Jahr sind würd ich dann doch keine Rückstellung bilden.
Vielleicht überweist die Sell GmbH dann nochmal die restlichen 4000,- auf das Konto Gewerbesteuer ?

Evtl. muss/ kann ich dann bei 3) eine Rücklage bilden ?
Das sind doch einbehaltene Gewinne, wenn ich das richtig verstanden habe.

MfG,
klerafukan
Hi Klerafukan smile:-)

Ok, du hast sagen wir mal in 2009 20.000,- Gewerbesteuervorrauszahlung geleistet. Nun rechnest du dir aus (nachdem das Jahr 2009 zuende ist), das du aber 24.000 hättest Zahlen müssen in 2009.

Diese 4000,- die du noch zahlen musst sind in 2009 enstanden durch Umsätze die du in diesem Jahr gemacht hast.

Also musst du diese auch noch in dieses Jahr hineinbringen ---> § 252 (1) Nr. 5 aufgrund dieser Rechtsgrundlage

Was heist hineinbringen ? ---> es muss in die GuV wo auch schon die anderen 20.000 die du schon bezahlt hast eingebucht wurden.

Wie könnte der Buchungssatz lauten ?


Danach machen wir weiter smile:-)


Lg

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Hallo Klerafukan,

noch ein Tipp.
Rückstellungen stellen zukünftige Verpflichtungen dar…

FIBUmarkt.de hat nicht nur dieses Forum, sondern auch eine ganz „tolle“ Hauptseite mit vielen Informationen…
Das hilft dir bestimmt weiter um den Buchungssatz zu bilden!
Link

Gruß
Andreas
Also da es keine zukünftige Verbindlichkeit ist ist es auch keine Rückstellung ?

Und wenn ich das in die GuV buchen soll dann würde ich
Gewerbesteuer an GuV buchen ?!
Ne ich glaub es ist doch umgekehrt:
Guv an Aufwendungen für Steuer oder so ?
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