Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzem in einer Firma, die monatlich eine Bilanz erstellt. (Die Firma gibt es noch nicht lange....somit kann ich nicht in den Vormonaten nachschauen....)
Um den Aufwand für noch nicht eingegangene Eingangsrechnungen zu buchen, bilde ich eine Rückstellung.
Buchung:
Aufwandskonto (z.B. 5100 (SKR04) an Rückstellung (3070)
Soweit ist mir das auch klar. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Eingangsrechnungen, die über den Kreditor gebucht werden, eingehen?
Kann ich die Rückstellungsbuchung auflösen, indem ich die Eingangsrechnungen Aufwand an Kreditor buche und die Rückstellung "storniere", also Rückstellung an Aufwand buche? Oder verstoße ich da gegen irgendein Gesetz?
Kann mir jemand folgen?
Viele Grüße
Filobu
ich arbeite seit kurzem in einer Firma, die monatlich eine Bilanz erstellt. (Die Firma gibt es noch nicht lange....somit kann ich nicht in den Vormonaten nachschauen....)
Um den Aufwand für noch nicht eingegangene Eingangsrechnungen zu buchen, bilde ich eine Rückstellung.
Buchung:
Aufwandskonto (z.B. 5100 (SKR04) an Rückstellung (3070)
Soweit ist mir das auch klar. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Eingangsrechnungen, die über den Kreditor gebucht werden, eingehen?
Kann ich die Rückstellungsbuchung auflösen, indem ich die Eingangsrechnungen Aufwand an Kreditor buche und die Rückstellung "storniere", also Rückstellung an Aufwand buche? Oder verstoße ich da gegen irgendein Gesetz?
Kann mir jemand folgen?
Viele Grüße
Filobu

alles klar.

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