Buchhalter

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1. Allgemeines zum Buchhalter
Buchhalter sind für das Buchen anfallender Geschäftsvorfälle in Unternehmen verantwortlich. Sie übernehmen unter anderem die Verbuchung der Erträge und Aufwendungen, das Bearbeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bearbeiten Steuersachverhalte. Mit ihrer Tätigkeit bilden sie die Grundlage für die zu treffenden Handlungsentscheidungen der Geschäftsleitung, die hierfür die Analysen des Buchhalters nutzen. Buchhalter üben ebenfalls Tätigkeiten im operativen Jahres- und Monatsabschluss aus.

Besonders qualifizierte Buchhalter können anhand verlässlicher Zahlen Entscheidungshilfen für die Unternehmensleitung bilden. Diese Buchhalter haben die Möglichkeit durch eine Fortbildung Bilanzbuchhalter zu werden. Der Bilanzbuchhalter ist somit direkt eine Qualifikation für höhere Positionen im Unternehmen. Hierunter fällt zum Beispiel die Leitung des Rechnungswesen.

2. Voraussetzung
Um Buchhalter zu werden ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf Voraussetzung. Die Bezeichnung Buchhalter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Dadurch ist es möglich Angestellte, die im Rechnungswesen des Unternehmens arbeiten, als Buchhalter zu betiteln.

Es werden Aus- und Weiterbildungen zum Buchhalter angeboten. Diese dauern im Schnitt bei einer Vollzeitausbildung zwischen 5 Monaten und einem Jahr. Die Ausbildung ist eine nicht einheitliche Fortbildung und wird von privaten Bildungsinstituten angeboten. Die Voraussetzungen für diese Weiterbildungen bzw. Ausbildungen sind kaufmännische Praxiserfahrungen.  

3. Spezielles zum Buchhalter
Es gibt zudem weitere Bezeichnungen des Buchhalters. Je nach Einsatzgebiet gibt es unter anderem den Lohnbuchhalter oder den Finanzbuchhalter. Diese spezialisierten Buchhalter finden in mittleren und größeren Unternehmen ihr Einsatzgebiet. Da diese Unternehmen oft ihr Rechnungswesen unterteilen und somit eine Spezifikation des Buchhalters auf ein Gebiet des Rechnungswesens vornehmen.

Lohnbuchhalter
Die Lohnbuchhalter sind Buchhalter, die primär in der Lohnbuchhaltung des Unternehmens zuständig sind. Sie sind für die Lohn- und Gehaltsauszahlungen zuständig, sowie für die Einhaltung der fristgerechten Zahlungen der Sozialabgaben und Steuern. Lohnbuchhalter überprüfen ebenfalls die Einhaltung geltender Tarifrechtsbestimmungen sowie des Arbeitsrechts. Der Lohnbuchhalter ist auch eine nicht geschützte Berufsbezeichnung und kann somit für jeden Angestellten, der in der Lohnbuchhaltung arbeitet, verwendet werden. Es existieren für diesen Beruf Weiterbildungen bzw. Ausbildungen, die als Lehrschwerpunkt die Lohnbuchhaltung haben.

Finanzbuchhalter
Der  Finanzbuchhalter ist eine weitere Bezeichnung für den Buchhalter. Dieser ist in der Finanzbuchhaltung zuständig. Sie sind spezialisiert auf die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Zudem sind Finanzbuchhalter für die Verbuchung von Reisekosten zuständig und kontrollieren das Mahnwesen. Außerdem übernehmen Finanzbuchhalter Tätigkeiten im operativen Jahres- und Monatsabschluss. Somit ist der Finanzbuchhalter eine genauere Bezeichnung für einen Buchhalter. Wie beim Lohnbuchhalter handelt es sich hier wieder um eine nicht geschützte Berufsbezeichnung. Durch entsprechende Weiterbildungen können Buchhalter sich auf dieses Gebiet spezialisieren.

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Erstellt von Redaktion RWP am 24.08.2009

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