Onlinehändler als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

Mathias Kahlke
Besonders beliebt bei Onlinehändlern in Deutschland ist die Kleinunternehmerregelung. Sie kann auf Antrag oder bei der steuerlichen Erstanmeldung beim Finanzamt in Anspruch genommen werden und erleichtert den Unternehmern die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer Verkäufe. Aber so beliebt diese Regelung ist, so unsicher sind sich viele betroffene Händler auch über die genauen Rechte und Pflichten sowie Grenzen und Vorschriften dieser Regelung.

Immer wieder liest man im Internet von Hilfe suchenden Onlinehändlern, die im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung Nachfragen oder umsatzsteuerliche Nachforderungen seitens des Finanzamtes erhalten haben. Aber auch bei der Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer werden immer wieder Fehler gemacht, die im Nachhinein für Ärger sorgen.

Mangelnde Informationen sorgen für Chaos

Vielfach mangelt es den betroffenen Unternehmern einfach an den nötigen Informationen. Entsprechende Regelungen und Vorschriften werden schlecht recherchiert oder man verlässt sich auf Aussagen von Bekannten und Verwandten. Wenn aber die Umsatzsteuernachforderung vom Finanzamt erst einmal auf dem Tisch liegt, kann auch der Steuerberater in der Regel nicht mehr viel dagegen tun. Daher möchten wir an dieser Stelle bezüglich der Kleinunternehmerregelung versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und über Grenzen und Verpflichtungen aufklären.


Kleinunternehmerregelung – die Eckdaten

Der Begriff „Kleinunternehmerregelung“ steht ausschließlich im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und soll helfen, diese Thematik für den Unternehmer und das Finanzamt leichter zu handhaben.

Kleinunternehmer kann jeder Unternehmer sein, der im vergangenen Jahr einen Umsatz einschließlich Umsatzsteuer von 17.500 € und in diesem Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 € erzielt. Es ist also nicht der Gewinn, sondern der erzielte Umsatz ausschlaggebend. Dabei sollte beachtet werden, dass aus dem Umsatz bestimmte Positionen herausgerechnet werden, so dass auch Unternehmen mit mehr als 17.500 € die Regelung in Anspruch nehmen können.

Entschließt sich der Onlinehändler in der erstmaligen, steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung und beginnt er seinen Shop oder gewerblichen Ebay-Account mitten im laufenden Kalenderjahr, so gilt auch hier die Umsatzgrenze von 17.500 €. Allerdings muss dazu der erwartete Umsatz für das verbleibende Restjahr auf ein volles Geschäftsjahr hochgerechnet werden.

Auch richten sich die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme allein nach dem voraussichtlichen Umsatz. Wird im Nachhinein ein höherer Umsatz erzielt, als geplant war, bleibt die Kleinunternehmereigenschaft im ersten Jahr trotzdem erhalten.

Vorteil Kleinunternehmer

Doch was sind die viel zitierten Vorteile der Kleinunternehmerregelung? Als Kleinunternehmer ist man von der gesetzlichen Verpflichtung, Umsatzsteuer abzuführen, befreit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche, nebenberufliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Das bedeutet für die Praxis, dass der Kleinunternehmer gegenüber seinem Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss. Auch auf den erstellten Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Demgegenüber ist der Unternehmer jedoch auch nicht berechtigt, von seinem Finanzamt Vorsteuer, Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer zurück zu fordern.

Regeln, Pflichten und Terminsachen

Die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt bestehen vordergründig in der rechtzeitigen Abgabe der unterschiedlichen Steuererklärungen. Bis zum 31.05. eines jeden Jahres muss der Kleinunternehmer folgende Steuererklärungen bei seinem Finanzamt einreichen:
  • Die Umsatzsteuererklärung, wobei hier lediglich Angaben zum Gesamtumsatz genügen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch gegeben sind.
  • Eine Gewerbesteuererklärung. Erfahrungsgemäß wird der Kleinunternehmer sich jedoch in den Grenzen des Freibetrages bewegen, so dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss und
  • die Einkommensteuererklärung. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt auch die Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen (nicht Gewinn und auchnicht Gesamtumsatz) 17.500 EUR unterschreiten, können eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Auswirkungen auf die Rechnungsstellung

Für den täglichen Geschäftsverkehr hat der Kleinunternehmerstatus vor allem Auswirkungen auf die Rechnungsstellung. Neben den vorgeschriebenen gesetzlichen Bestandteilen der Rechnung gilt für den Kleinunternehmer im Gegensatz zum normalen Unternehmer, dass er den anzuwendenden Steuersatz und die entsprechenden Steuerbeträge nicht ausweisen darf. Hingegen ist die Kleinunternehmerregelung keine Steuerbefreiung – wie oft fälschlich interpretiert wird – so dass ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung nicht notwendig ist. Üblich ist jedoch eine Formulierung, beispielsweise in der Form: „Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“. So kann Rückfragen von Kunden vorgebeugt werden.


Kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden?

Auch wenn der Umsatz des Onlinehändlers die Grenze von 17.500 € nicht übersteigt, so ist dieser nicht verpflichtet, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Bedient der Händler vorwiegend gewerbliche Kunden, wie etwa normale Unternehmen, so kann es aus wettbewerbstechnischen Überlegungen sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die Umsatzsteuer in den erstellten Rechnungen gesondert auszuweisen. So wird es dem kaufenden Unternehmen ermöglicht, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen und nur den Nettobetrag als Kosten zu verbuchen, währenddessen bei einer Kleinunternehmerrechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer für das kaufende Unternehmen kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die angebotenen Waren können so gegenüber der gewerblichen Konkurrenz teurer erscheinen. Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erfolgt auf Antrag beim Finanzamt. Jedoch ist der Onlinehändler dann auf 5 Jahre an diesen Antrag gebunden.




Quelle: Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH
letzte Änderung Mathias Kahlke am 29.03.2023
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alles will organi­siert, sortiert, struk­turiert und geordnet werden. Deine Kolle­ginnen und Kollegen... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir über­regional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>