im § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG steht, das ein Wirtschaftsgut bis 410 Euro im Wirtschaftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
Was bedeutet "Betriebsausgabe"? Muss ich ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 mit einem Wert von bis 150 EURO (Abs. 2a) und bis 410 EURO (Abs. 2) als Anlage erfassen und auf ein GWG-Anlagensachkonto buchen oder buche ich direkt auf ein Aufwandskonto?
In dem Fachbeitrag "GWG (ab 01.01.2008 und Neuregelung Wahlrecht 2010)" wird in dem Ablaufschema bei Netto-AK bis 150 Euro der sofortige Betriebsausgabenabzug und bei Netto-AK über 150 bis 410 Euro die vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung (=Nutzungsdauer 1 Jahr?) angegeben. Bei Netto-AK über 410 Euro oder bei Sammelposten über 1.000 Euro (= nach meiner Meinung falsch, da lt. Abs. 2a Sammelposten nur bis 1000 Euro möglich sind) wird die Aktivierung im Anlagenvermögen und Abschreibung über betriebsgewöhliche Nutzungsdauer (lt. Nutzungsdauertabelle) angegeben. Also, kann ich auf Aufwandskonto buchen oder wann auf Anlagesachkonto und mit welcher Nutzungsdauer?
Gruß und Danke
afterwork